Eu betriebsnummer landwirtschaft
Der Antrag auf eine BNR-ZD ist online aufrufbar. Der Antrag muss ausgefüllt und unterschrieben werden und ist an das zuständige Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige . Elektronisches Registriernummern- und Antragstellerportal
Niedersachsen/Bremen/Hamburg
Niedersachsen/Bremen/Hamburg
FAQ
Was ist eine Registriernummer?
Die Registriernummer ermöglicht eine Identifizierung der Begünstigten im land- und forstwirtschaftlichen, investiven oder sonstigen EU-Förderverfahren aus den Bereichen ELER/ EGFL.
Sie besteht aus einer 15-stelligen Zahlenfolge und wird grundsätzlich nach dem Ort der steuerlichen Festsetzung verschlüsselt.
Wer bekommt eine Registriernummer?
Für die Beantragung von Fördermaßnahmen des EGFL und/oder des ELER nach VO (EU) 2021/2115 und/oder VO (EU) 2021/2116 sowie für nationale Fördermaßnahmen benötigen natürliche und juristische Personen eine antragstellergebundene Registriernummer. Hierzu zählen auch die Forstbetriebe.
Betriebsinhaber/innen (natürliche wie juristische Personen), die Landtiere (Vögel, Landsäugetiere, Bienen und Hummeln) halten oder die Pferde transportieren, haben ihre Betriebe vor der Aufnahme ihrer Tätigkeit grundsätzlich registrieren zu lassen. Ebenso haben Unternehmer/innen (natürliche wie juristische Personen) von Betrieben, in denen Wassertiere (Fische, Weichtiere, Krebstiere) gehalten werden, ihre Betriebsstätten vor der Aufnahme ihrer Tätigkeit grundsätzlich registrieren an lassen.
Registriernummern sind u. a. auch an Etikettierbetriebe, Verwaltungsbehörden und Veterinärämter, sowie an die Landwirtschaftskammer, den NLWKN und andere EU-Förderbehörden zu vergeben, das ebenfalls Zugriff auf die HIT-Datenbank haben müssen. Auch an Einzelpersonen, z.B. Veterinäre, Hoftierärzte oder Meldevertreter werden Registriernummern vergeben. Mitarbeiter/innen von Verwaltungsstellen erhalten dagegen Mitbenutzernummern für eine Registriernummer. All dieses ist notwendig für die Anmeldung an der HIT-Datenbank und für das Nachvollziehbarkeit aller Aktionen auf der Datenbank.
Wie beantragt man eine Registriernummer?
Voraussetzung für die Zuteilung einer Registriernummer ist ein vollständig ausgefüllter Antrag. Detaillierte Informationen zum Ausfüllen der Formulare sind den Ausfüllhinweisen an entnehmen. Der ausgefüllte Registriernummernantrag wird nach Abgabe des Antrages im Antragstellerportal ERNI an die zuständige Genehmigungsstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen weitergeleitet.
Kann ich als Tierhalter/in über ERNI eine Registriernummer im Rahmen der Viehverordnung (ViehVerkV) beantragen oder Änderungen an meiner/n bestehenden Registriernummer/n gemäß Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) vornehmen?
Nein.
Westfälische und bremische Tierhalter/innen haben einen entsprechenden Antrag beim zuständigen Veterinäramt einzureichen, hamburgische Tierhalter/innen bei der Landwirtschaftlichen Kontroll- und Dienstleistungs-GmbH (LKD).
Ich habe eine Registernummer gemäß Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) und möchte eine neue Registernummer für Förderung beantragen. Wie muss ich vorgehen?
Sie müssen sich zunächst über das Anmeldeformular bei ERNI registrieren und können anschließend als temporärer Nutzer eine Registriernummer für Förderung neu beantragen. In dem Antrags-Reiter „Registriernummern“ können Sie unter „Angaben zu weiteren Registriernummern“ die vorhandene Registriernummer des Hauptstandorts der Tierhaltung eintragen.
Anmeldung mit Nutzername und Passwort
Solange Siehe noch keine HIT-Zugangsdaten besitzen, können Sie sich mittels Nutzername und Passwort anmelden.
Anmeldung mit HIT/ZID-PIN
Siehe können sich mit Ihren bekannten HIT-Zugangsdaten anmelden. Prinzipiell besteht die HIT/ZID-Registriernummer aus einer 12-stelligen Zahlenfolge. Vorangestellt werden dieser zusätzlich die Ziffern 276 als Kennung für die Bundesrepublik Deutschland, so dass insgesamt stets eine 15-stellige Zahlenfolge verwendet wird.
Wie kann du meinen Antrag abspeichern, um Ihn später weiter an bearbeiten?
Über das Kommando [Eingaben prüfen] werden alle Eingaben auf Plausibilität geprüft und gleichzeitig gespeichert.
Was erfolgt nach der Antragsabgabe?
Der ausgefüllte Registriernummernantrag wird nach Abgabe des Antrages im Antragstellerportal ERNI an die zuständige Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen weitergeleitet. Diese prüft auf Vollständigkeit und inhaltliche Richtigkeit und kommt ggf. noch einmal wegen fehlender Angaben/Unterlagen auf Siehe zu.
Anschließend erfolgt eine Prüfung in die Stammdatenstelle Niedersachsen/Bremen/Hamburg des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Bauernhof und Verbraucherschutz, die den Antrag an die beauftragte Stelle weiterleitet, um eine neue Registriernummer zu vergeben oder eine bestehende zu ändern.
Wird mit dem Kommando [Einreichen] mein Antrag sofort abgeschickt oder kann ich meine Daten noch in einer Übersicht überprüfen?
Bevor der Antrag eingereicht wird, erfolgt eine letzte Sicherheitsabfrage „Möchten Sie dieses Dokument jetzt einreichen?“. An dieser Stelle haben Sie noch die Möglichkeit den Vorgang abzubrechen. Zuvor können Sie sich Ihre Daten über das Kommando [PDF anzeigen] als Übersicht veranschaulichen lassen und für Ihre Unterlagen abspeichern sowie drucken
Wo befindet sich derzeit mein Registriernummernantrag?
In welchem Schritt sich Ihr Antrag derzeit befindet, sehen Siehe im Portal ERNI.
Unter dem Menüpunkt „Recherchen/Suchen“ wird bei den laufenden Vorgängen der Status „Antrag in Bearbeitung“ oder „Antrag in Prüfung“ angezeigt. Die geschlossenen Vorgänge können Sie sich ebenfalls unter diesem Menüpunkt anzeigen lassen. Diese Benachrichtigung können Sie sich auch in ERNI unter dem Menüpunkt „neu eingegangene Dokumente“ anzeigen lassen.
Wo finde ich die Antragsbestätigung?
Siehe finden die Antragsbestätigung im Hauptmenü unter „neu eingegangene Dokumente“.
Was muss ich mit der Antragsbestätigung machen?
Bei der erstmaligen Beantragung einer Registriernummer sowie bei Änderungen an bereits bestehenden Registriernummern müssen Sie das unterschriebene Antragsbestätigung per Post oder Fax an Ihren zuständige Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer senden. Dies ist für eine eindeutige Identifikation sowie zur Vermeidung von Misshandlung notwendig. Derzeit können wir nur so sicherstellen, dass die Anträge von Ihnen selbst gestellt werden.
Welche Unterlagen kann ich zur Identitätsprüfung vorlegen?
Bei welcher Bewilligungsstelle muss ich meine Antragsbestätigung einreichen?
Im Adressdatenfeld der Antragsbestätigung ist die für Sie zuständige Genehmigungsstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen bereits vorgeblendet.
An wen kann ich mich bei Fragen zu meinem Registriernummernantrag wenden?
Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Die Registriernummer ermöglicht eine Identifizierung der Begünstigten im land- und forstwirtschaftlichen, investiven oder sonstigen EU-Förderverfahren aus den Bereichen ELER/ EGFL.
Sie besteht aus einer 15-stelligen Zahlenfolge und wird grundsätzlich nach dem Ort der steuerlichen Festsetzung verschlüsselt.
| Mitgliedstaat Deutschland | Bundesland | Landkreisschlüssel | Gemeindeschlüssel | Betriebsschlüssel |
|---|---|---|---|---|
| 276 | 03, 04 oder 02 | KKK | GGG | BBBB |
Wer bekommt eine Registriernummer?
Für die Beantragung von Fördermaßnahmen des EGFL und/oder des ELER nach VO (EU) 2021/2115 und/oder VO (EU) 2021/2116 sowie für nationale Fördermaßnahmen benötigen natürliche und juristische Personen eine antragstellergebundene Registriernummer. Hierzu zählen auch die Forstbetriebe.
Betriebsinhaber/innen (natürliche wie juristische Personen), die Landtiere (Vögel, Landsäugetiere, Bienen und Hummeln) halten oder die Pferde transportieren, haben ihre Betriebe vor der Aufnahme ihrer Tätigkeit grundsätzlich registrieren zu lassen. Ebenso haben Unternehmer/innen (natürliche wie juristische Personen) von Betrieben, in denen Wassertiere (Fische, Weichtiere, Krebstiere) gehalten werden, ihre Betriebsstätten vor der Aufnahme ihrer Tätigkeit grundsätzlich registrieren an lassen.
Registriernummern sind u. a. auch an Etikettierbetriebe, Verwaltungsbehörden und Veterinärämter, sowie an die Landwirtschaftskammer, den NLWKN und andere EU-Förderbehörden zu vergeben, das ebenfalls Zugriff auf die HIT-Datenbank haben müssen. Auch an Einzelpersonen, z.B. Veterinäre, Hoftierärzte oder Meldevertreter werden Registriernummern vergeben. Mitarbeiter/innen von Verwaltungsstellen erhalten dagegen Mitbenutzernummern für eine Registriernummer. All dieses ist notwendig für die Anmeldung an der HIT-Datenbank und für das Nachvollziehbarkeit aller Aktionen auf der Datenbank.
Wie beantragt man eine Registriernummer?
Voraussetzung für die Zuteilung einer Registriernummer ist ein vollständig ausgefüllter Antrag. Detaillierte Informationen zum Ausfüllen der Formulare sind den Ausfüllhinweisen an entnehmen. Der ausgefüllte Registriernummernantrag wird nach Abgabe des Antrages im Antragstellerportal ERNI an die zuständige Genehmigungsstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen weitergeleitet.
Kann ich als Tierhalter/in über ERNI eine Registriernummer im Rahmen der Viehverordnung (ViehVerkV) beantragen oder Änderungen an meiner/n bestehenden Registriernummer/n gemäß Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) vornehmen?
Nein.
Westfälische und bremische Tierhalter/innen haben einen entsprechenden Antrag beim zuständigen Veterinäramt einzureichen, hamburgische Tierhalter/innen bei der Landwirtschaftlichen Kontroll- und Dienstleistungs-GmbH (LKD).
Ich habe eine Registernummer gemäß Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) und möchte eine neue Registernummer für Förderung beantragen. Wie muss ich vorgehen?
Sie müssen sich zunächst über das Anmeldeformular bei ERNI registrieren und können anschließend als temporärer Nutzer eine Registriernummer für Förderung neu beantragen. In dem Antrags-Reiter „Registriernummern“ können Sie unter „Angaben zu weiteren Registriernummern“ die vorhandene Registriernummer des Hauptstandorts der Tierhaltung eintragen.
Anmeldung mit Nutzername und Passwort
Solange Siehe noch keine HIT-Zugangsdaten besitzen, können Sie sich mittels Nutzername und Passwort anmelden.
Anmeldung mit HIT/ZID-PIN
Siehe können sich mit Ihren bekannten HIT-Zugangsdaten anmelden. Prinzipiell besteht die HIT/ZID-Registriernummer aus einer 12-stelligen Zahlenfolge. Vorangestellt werden dieser zusätzlich die Ziffern 276 als Kennung für die Bundesrepublik Deutschland, so dass insgesamt stets eine 15-stellige Zahlenfolge verwendet wird.
Wie kann du meinen Antrag abspeichern, um Ihn später weiter an bearbeiten?
Über das Kommando [Eingaben prüfen] werden alle Eingaben auf Plausibilität geprüft und gleichzeitig gespeichert.
Was erfolgt nach der Antragsabgabe?
Der ausgefüllte Registriernummernantrag wird nach Abgabe des Antrages im Antragstellerportal ERNI an die zuständige Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen weitergeleitet. Diese prüft auf Vollständigkeit und inhaltliche Richtigkeit und kommt ggf. noch einmal wegen fehlender Angaben/Unterlagen auf Siehe zu.
Anschließend erfolgt eine Prüfung in die Stammdatenstelle Niedersachsen/Bremen/Hamburg des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Bauernhof und Verbraucherschutz, die den Antrag an die beauftragte Stelle weiterleitet, um eine neue Registriernummer zu vergeben oder eine bestehende zu ändern.
Wird mit dem Kommando [Einreichen] mein Antrag sofort abgeschickt oder kann ich meine Daten noch in einer Übersicht überprüfen?
Bevor der Antrag eingereicht wird, erfolgt eine letzte Sicherheitsabfrage „Möchten Sie dieses Dokument jetzt einreichen?“. An dieser Stelle haben Sie noch die Möglichkeit den Vorgang abzubrechen. Zuvor können Sie sich Ihre Daten über das Kommando [PDF anzeigen] als Übersicht veranschaulichen lassen und für Ihre Unterlagen abspeichern sowie drucken
Wo befindet sich derzeit mein Registriernummernantrag?
In welchem Schritt sich Ihr Antrag derzeit befindet, sehen Siehe im Portal ERNI.
Unter dem Menüpunkt „Recherchen/Suchen“ wird bei den laufenden Vorgängen der Status „Antrag in Bearbeitung“ oder „Antrag in Prüfung“ angezeigt. Die geschlossenen Vorgänge können Sie sich ebenfalls unter diesem Menüpunkt anzeigen lassen. Diese Benachrichtigung können Sie sich auch in ERNI unter dem Menüpunkt „neu eingegangene Dokumente“ anzeigen lassen.
Wo finde ich die Antragsbestätigung?
Siehe finden die Antragsbestätigung im Hauptmenü unter „neu eingegangene Dokumente“.
Was muss ich mit der Antragsbestätigung machen?
Bei der erstmaligen Beantragung einer Registriernummer sowie bei Änderungen an bereits bestehenden Registriernummern müssen Sie das unterschriebene Antragsbestätigung per Post oder Fax an Ihren zuständige Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer senden. Dies ist für eine eindeutige Identifikation sowie zur Vermeidung von Misshandlung notwendig. Derzeit können wir nur so sicherstellen, dass die Anträge von Ihnen selbst gestellt werden.
Welche Unterlagen kann ich zur Identitätsprüfung vorlegen?
- Personalausweis/Reisepass z. B. bei natürlichen Personen, Einzelunternehmen, Eheleuten, Sonstigen Personengesellschaften (z.B. Erbengemeinschaften)
- Verträge z.B. bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Betriebsgemeinschaften
- Registerauszüge (Vereinsregister, Handelsregister, …) z.B. bei Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Kommanditgesellschaften, Limited, eingetragenen Vereinen, eingetragenen Genossenschaften
Bei welcher Bewilligungsstelle muss ich meine Antragsbestätigung einreichen?
Im Adressdatenfeld der Antragsbestätigung ist die für Sie zuständige Genehmigungsstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen bereits vorgeblendet.
An wen kann ich mich bei Fragen zu meinem Registriernummernantrag wenden?
Landwirtschaftskammer Niedersachsen
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