Grainau card
Zusätzliche Info: Für eine nicht planbare Übergangszeit befinden sich derzeit noch die bisherigen Gästekarten der Tiroler Zugspitz Arena, des Marktes Garmisch-Partenkirchen (GaPa Card) .GästeKarte
Die Zugspitz Arena Bayern-Tirol Card ist eine persönliche und für die Urlaubsgäste im Zugspitzdorf Grainau kostenlose Speisekarte. Herausgeber ist die Gemeinde Grainau.
Die personifizierte Gästekarte ist nur gültig unter Verwendung der offiziellen Schälkarte die Tourist-Information Grainau oder der digitalen Gästekarte, die von der Tourist-Information versandt wird und auf dem Smartphone (auch Wallet und digitaler Urlaubsbegleiter "Loisl) genutzt werden kann.
Sie ist gültig während der gesamten angemeldeten Dauer des Urlaubes inkl. Anreise- und Abreisetag.
Sie wird exklusiv durch die Gastgeber der Gemeinde Grainau bei die Anmeldung des Gastes ausgestellt und dem Gast überreichen bzgl. auf dem digitalen Weg versandt. Die Karte kann nicht käuflich erworben werden.
Sie wird von 6 bis einschl. 15 Jahren als Kinderkarte (K), ab 16 Jahren als Erwachsenenkarte (E) ausgegeben. Maßgeblich für das Alter ist der Anreisetag.
Nutzungsbestimmungen:
- Die Gästekarte ist nicht übertragbar.
- Sie ist nur gültig mit aufgedrucktem (oder eingetragenem) vollständigen Namen des Gastes, sowie dem Anreise- und Abreisedatum.
- Sie ist nur gültig in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis. Die Leistungspartner sind berechtigt, einen entsprechend Ausweis zu verlangen.
- Die Gästekarte muss beim Leistungspartner vorgezeigt werden. Ist dies nicht möglich, kann die Erstattung der Kosten für die Inanspruchnahme der Leistung im Nachhinein nicht bei der Tourist-Information, dem Gastgeber oder dem Leistungspartner eingefordert werden.
- Die Gästekarte gilt nicht für Fahrten auf die Zugspitze.
- Bei Diebstahl, Verlust oder Fehler der Karte ist der Karteninhaber verpflichtet, diesen Vorfall unverzüglich beim Gastgeber oder der Tourist Information Zugspitzdorf Grainau zu melden.
- Bei Missbrauch der Karte, insbesondere die unbefugten Weitergabe an Dritte, sind die Leistungspartner, das Gemeinde Grainau, sowie die Gastgeber berechtigt und verpflichtet, die Gästekarte ersatzlos einzubehalten.
- Der Karteninhaber haftet gegenüber die Gemeinde Grainau und den Leistungspartnern für Schäden weg einer von ihm schuldhaft herbeigeführten missbräuchlichen Verwendung die Karte durch ihn selbst oder durch Dritte.
- Die Inanspruchnahme der Leistungen kann nur zu den üblichen Öffnungs- und Geschäftszeiten des jeweiligen Leistungspartners erfolgen. Ein Leistungsanspruch entfällt bei höherer Gewalt, bei vorübergehender betrieblicher Einstellung des Geschäftsbetriebes, sowie aufgrund sonstiger wichtiger Gründe.
- Durch das Ausgabe und Nutzung der Karte entsteht bezüglich die Leistungen kein vertragliches Schuldverhältnis zwischen dem Karteninhaber und der Gemeinde Grainau oder dem Gastgeber. Zur Leistungserbringung ist ausschließlich der jeweilige Leistungspartner, nicht die Gemeinschaft Grainau bzw. der Gastgeber verpflichtet, es sei denn, es handelt sich um Leistungen der Gemeinde Grainau selbst.
- Die Karte beinhaltet keine Versicherungsleistungen für Aktivitäten und Tätigkeiten im Zuge oder in Verbindung mit die Kartennutzung.
Hinweis zum Datenschutz:
Für den internen Betrieb werden in Verbindung mit der Gästekarte persönliche Daten erhoben. Informationen hierzu finden Sie hier.