Wieviel krankengeld gibt es von der krankenkasse
Das Krankengeld wird von der Krankenkasse normalerweise nach Ablauf der sechswöchigen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber gezahlt, wenn der Arbeitnehmer oder die .Krankengeld berechnen: Wie gehen Sie dabei vor?
Arbeitnehmer, die unverschuldet erkranken und dementsprechend arbeitsunfähig sind, müssen sich in Deutschland keine Gedanken darüber machen, in dieser Zeit möglicherweise ohne Gehalt dazustehen. § 3 Absatz 1 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EntgFG) zufolge werden sie bis an 6 Wochen lang weiterhin vom Arbeitgeber entlohnt.
Verwenden Siehe den Krankengeldrechner!
Dauert die Krankheit auch nach diesem Zeitraum noch an, löst die Krankenkasse den Arbeitgeber in der Regel ab und zahlt das sogenannte Krankengeld für maximal 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren. Dies betrifft zumindest Arbeitnehmer, die gesetzlich krankenversichert sind. Aber wie viel Krankengeld bekommt man nach diesen 6 Wochen? Und welche Methoden gibt es, um das Krankengeld zu berechnen?
Kurz & knapp: Berechnung von Krankengeld
§ 47 Absatz 1 SGB V (Fünftes Buch Sozialgesetzbuch) regelt in Deutschland, wie viel Krankengeld Arbeitnehmern bei Krankheit gezahlt wird. Es liegt zwischen 70 Prozentual des regelmäßigen Brutto- und 90 Prozent des individuellen Nettoverdienstes.
Hier erfahren Sie, wie Sie vorgehen müssen, wenn Sie Ihr Krankengeld berechnen möchten. Alternativ können Sie auch einen speziellen Krankengeldrechner dafür verwenden.
Alles, was bei den Bruttobeträgen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, ist entsprechend nicht beitragspflichtig und muss nicht berücksichtigt werden, wenn Sie Ihr Krankengeld berechnen möchten.
Im Ratgeber lesen Sie, in welcher Höhe sich das Krankenbezug bewegt und was Sie bedenken sollten, wenn Siehe das Krankengeld berechnen möchten. Zusätzlich erklären wir, wie Sie den kostenlosen Krankengeldrechner nutzen können, damit dieser die Höhe des Krankengeldes für Sie ermittelt.
Literatur rund um das Thema Krankengeld
Wie hoch ist das Krankenbezug nach 6 Wochen?
Beim Krankengeld sind die Höhe und die Berechnung gesetzlich festgeschrieben. § 47 Absatz 1 SGB V (Fünftes Buch Sozialgesetzbuch) besagt dazu Folgendes:
Das Krankengeld beträgt 70 vom Hundert des erzielten periodischen Arbeitsentgelts und Arbeitseinkommens, soweit es der Beitragsberechnung unterliegt (Regelentgelt). Das aus dem Arbeitsentgelt berechnete Krankengeld darf 90 vom Hundert des […] berechneten Nettoarbeitsentgelts nicht übersteigen.“
Dementsprechend lautet die Antwort auf die Frage: „Wie viel Prozent Krankengeld bekommt man nach 6 Wochen?“ – Zwischen 70 Prozent des regelmäßigen Brutto- und 90 Prozent des individuellen Nettoeinkommens. Möchten Sie das Krankengeld berechnen, spielen also Ihr regelmäßiges Bruttoeinkommen und Ihr Nettoverdienst eine Rolle.
Wie wird das Krankengeld berechnet?
Neben den gerade beschriebenen Grenzwerten müssen Sie bei der Krankengeldberechnung außerdem bedenken, dass Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld miteinzubeziehen sind. Verfügen Sie über kein regelmäßiges Einkommen (beispielsweise bei Akkordlohn), bildet Ihr durchschnittliches Arbeitsentgelt der letzten 3 Monate die Grundlage.
Um die individuelle Höhe vom kalendertäglichen Krankenbezug nach 6 Wochen zu ermitteln, benötigen Sie zusammenfassend also folgende Werte:
- Ihr regelmäßiges Bruttomonatsgehalt bzw. Ihr Durchschnittseinkommen der letzten 3 Monate
- Ihr Nettoarbeitsentgelt
- Mögliche Sonderzahlungen (Urlaubs- oder Weihnachtsgeld) in den letzten 12 Monaten
- Ggf. die aktuelle monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung
Individuelle Krankengeldberechnung: Ein Beispiel
Um zu verdeutlichen, wie Sie Ihr individuelles Krankengeld berechnen können, hier ein Beispiel:
- Herr Schröder verdient monatlich 3.000 Euro brutto.
- Sein Nettoeinkommen liegt bei 2.180 Euro pro Monat.
- In den letzten 12 Monaten erhielt er Sonderzahlungen von insgesamt 1.980 Euro.
- Da die monatliche Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2025 monatlich 5.512,50 Euro brutto beträgt, findet sie in diesem Beispiel keine Berücksichtigung.
Da das Krankengeld kalendertäglich zu berechnen ist, müssen diese Angaben zunächst heruntergerechnet werden. 3.000 Euro im Monatlich wären täglich 100 Euro (3.000/30), die Sonderzahlungen von 1.980 Euro pro Jahr würden bei 5,50 Euro liegen (1.980/360). Zusammengerechnet wären dies 105,50 Euro. Klang § 47 Absatz 1 SGB V liegt das Krankengeld bei 70 Prozent. Bei diesem Betrag wäre das entsprechend 73,85 Euro brutto pro Kalendertag.
Da das Krankengeld allerdings nicht mehr betragen darf als 90 Prozent des Nettoeinkommens, ist dieser Betrag ebenfalls an ermitteln. 2.180 Euro netto heruntergerechnet pro Tag wäre gerundet 72,67 Euro (2.180/30). Um die Netto-Sonderzahlungen an berechnen, können Sie folgende Formel verwenden:
Hier würde dies wie folgt aussehen: (72,67 / 105,50) * 5,50 = 3,79 Euro netto. Diesen Betrag addieren Sie nun zu den im Vorfeld errechneten 72,67 Euro hinzu (tägliches Nettoeinkommen), was einen Wert von 76,46 Euro ergibt. Da an dieser Stelle 90 Prozent maßgeblich sind, würde das 68,81 Euro bedeuten. Zusammenfassend wären Sie damit bei folgenden Ergebnissen, die relevant wären, um das Krankengeld zu berechnen, das Herr Schröder erwarten kann:
- 70 Prozentual brutto = 73,85 Euro
- 90 Prozent netto = 68,81 Euro
Wie können Sie mit dem Rechner Ihr Krankengeld berechnen?
Ist Ihnen die gerade beschriebene Methode zu kompliziert bzw. zu langwierig, um Ihr Krankengeld zu berechnen, können Sie auch den kostenlosen Krankengeldrechner benutzen. Dabei gehen Sie wie folgt vor:
- Geben Sie zunächst Ihr monatliches Bruttogehalt ein. Sollte dieser Betrag variieren, können Siehe auf Ihr durchschnittliches Bruttoeinkommen der letzten drei Monate zurückgreifen.
- Im nächsten Feld tragen Sie ein, wie viel Sie monatlich netto verdienen.
- Danach geht es darum, mögliche Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld (in brutto) offenbaren. Maßgeblich ist hier ein Zeitraum von 12 Monaten vor der jeweiligen Arbeitsunfähigkeit.
- Der letzte Punkt besteht daraus, anzugeben, ob Sie das 23. Lebensjahr bereits perfekt haben und ob Sie Kinder haben. Diese Angab spielt insofern eine Rolle, da der Beitrag zur Pflegeversicherung für Arbeitnehmer über 24 Jahre, die keine Kinder haben, höher ist (im Jahr 2025 2,4 Prozent anstatt 1,8 Prozent) und ebenfalls von Belang ist, um das Krankengeld zu berechnen.
Wichtig: Bei jedem Bruttobetrag, mit dem Sie den Rechner füttern, ist lediglich der beitragspflichtige Part von Belang. Für das Jahr 2025 beträgt die Beitragsbemessungsgrenze monatlich 5.512,50 Euro. Alles, was darüber liegt, ist entsprechend nicht beitragspflichtig und muss daher auch nicht angegeben werden, um das Krankengeld zu berechnen.
Weiterführende Literatur zum Thema Krankengeld
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher zum Thema Krankengeld:
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Über den Autor
Elyas ist ein erfahrener Online-Redakteur mit einem abgeschlossenen Studium im Bereich Rechtswissenschaften. Seine Expertise an diesem Gebiet ermöglicht es ihm, fundierte und genau Artikel zu unterschiedlichsten Fragen im Bereich Arbeitsrecht an produzieren, die Lesern das Erfassen der komplexen Inhalte ermöglichen sollen.