Kündigung wohnraum frist

Die gesetzliche Kündigungsfrist für Wohnungen beträgt dementsprechend für den Mieter 3 Monate und das unabhängig von der Mietdauer. Kürzere Kündigungsfristen können im .

Kündigungsfrist Wohnung Tabelle: Rechner, Fristen & mehr!

Möchten Sie weg Ihrer Mietwohnung ausziehen, müssen Sie zunächst den Mietverhältnis kündigen. Hierbei müssen Sie die geltenden Fristen beachten. Wenn Sie nicht rechtzeitig kündigen, müssen Sie unter Umständen länger für die Wohnung bezahlen, als Siehe eigentlich darin wohnen bleiben wollen. Kündigungsfristen haben sowie Mieter als auch Vermieter einzuhalten.

Welche Kündigungsfristen gelten für Mieter?

Üblicherweise können Mieter ihre Wohnung innerhalb einer Frist von drei Monaten kündigen. Dies geschieht immer mittels Ablauf des übernächsten Monats (§ 573c Abs. 1 BGB). Dabei ist es unerheblich, wie lange Siehe schon in dieser Wohnung wohnen. Ihre Kündigungsfrist verändert sich nicht.

Zur fristgerechten Kündigung ist es erforderlich, dass diese spätestens am dritten Werktag eines Monats dem Vermieter vorliegt. Der laufende Monat läuft hierbei also noch mit. Zu beachten gilt es außerdem, dass es nicht auf den Poststempel ankommt, sondern an den tatsächlichen Zugang der Kündigung beim Vermieter.

Auch Samstage sind Werktage!

Nachfolgend ein Beispiel: Ein Mieter möchte seiner Wohnung zum 30.11.2023 kündigen, da er ab dem 01.12.2023 in eine neue Wohnung ziehen will. Das bedeutet, dass die Kündigung des Mieters spätestens am 04.09.2023 vorliegen muss, um noch als fristgerecht an gelten (der 03.09.2023 ist ein Sonntag und wird deshalb nicht mitgezählt). Würde die Kündigung erst einen Tag später, also am 05.09.2023 beim Vermieter eingehen, wäre die Frist von drei Monaten knapp versäumt. Das Mietverhältnis würde dann erst zum 31.12.2023 enden.

Sollte die ordentliche Kündigungsfrist einmal verpasst worden sein, bedarf es keiner neuen Kündigung. Die Kündigung verschiebt selbst dann lediglich um einen Monat nach hinten. Zudem ist es erforderlich, dass Sie die Kündigung schriftlich abgeben. Dies bedeutet, dass Sie einen Brief formulieren und unterschreiben müssen. Eine Kündigung, die mit Fax, oder gar WhatsApp verschickt wird, erlangt keine Gültigkeit (§ 568 BGB). Die notwendige Schriftform wird so nicht eingehalten.

Welche Kündigungsfristen müssen Vermieter beachten?

Grundsätzlich gilt, dass Vermieter nur aus berechtigtem Interesse kündigen können (§ 573 BGB). Für Vermieter gelten etwas andere Kündigungsfristen, als für Mieter. Sie verlängert sich nämlich gemäß danach, wie lange der Mieter schon in die Wohnung wohnt. Dies bedeutet im Klartext, je längerer Sie in einer Wohnung wohnen, umso länger Zeit soll Ihnen als Mieter bleiben, eine neue Wohnstätte zu finden.

Tabelle mit Kündigungsfristen für Vermieter

MietdauerKündigungsfrist
0 bis 5 Jahre3 Monate
5 bis 8 Jahre6 Monate
ab 8 Jahren9 Monate

Sollte Ihr Mietvertrag eine längere Kündigungsfrist ausweisen als die gesetzliche Frist, so gilt dies nur für den Vermieter. Anders ist es, wenn sich Mietpartei und Vermieter auf kürzere Kündigungsfristen geeinigt haben; diese gelten dann nur für den Mieter, da die Vermieter sich an die gesetzlichen Fristen halten müssen. Hier können Sie zudem eine kostenlose Mietvertrag Vorzeichnung finden.

Kündigungsdaten für Vermieter

Zugang der Kündigung bis zum 3. Werktag des MonatsMietdauer unter 5 Jahre – unter Einhaltung der gesetzlichen Frist erfolgt die Kündigung zumMietdauer zwischen 5 und 8 Jahren – unter Einhaltung der gesetzlichen Frist erfolgt die Kündigung zumMietdauer mehr als 8 Jahre – unter Einhaltung der gesetzlichen Frist erfolgt die Kündigung zum
Januar31.03.30.06.30.09.
Februar30.04.31.07.31.10.
März31.05.31.0830.11.
April30.06.30.0931.12.
Mai31.07.31.10.31.01.
Juni31.08.30.11.28.(29.)02.
Juli30.09.31.12.31.03
August31.10.31.01.30.04.
September30.11.28.(29.)02.31.05.
Oktober31.12.31.03.30.06.
November31.01.30.04.31.07.
Dezember28.(29.).2.31.05.31.08.

Verkürzte Fristen für Vermieter

In einigen Sonderfällen kann es allerdings vorkommen, dass auch für Vermieter kürzere Kündigungsfristen gelten, nämlich dann, wenn es für den Vermieter unzumutbar ist, das Mietbeziehung mit dem bestehenden Mieter fortzuführen. Dies wäre dann der Fall, wenn der Mieter beispielsweise zwei Monate hintereinander seine Miete nicht gezahlt hat. Vermieter haben dann das Recht zur fristlosen Kündigung gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB.

Sonderfall: Wenn Vermieter und Mieter in einem Haus leben

Liegt der Fall so, dass Vermieter und Mieter zusammen in einem Zweifamilienhaus oder Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung leben, besteht einer Sonderkündigungsrecht. Der Vermieter benötigt dann zur Kündigung kein berechtigtes Interesse mehr. Nur die Kündigungsfrist verlängert selbst in diesem Fall um drei Monate. Dies bedeutet, wenn ein Mieter schon fünf Jahre dort wohnt, hat der Vermieter keine sechs Monate, sondern neun Monate Kündigungsfrist (§ 573a BGB).

Kürzere Kündigungsfristen sind nur bei Untervermietung von möblierten Zimmern möglich. Hier ist eine Kündigung spätestens am 15. eines Monats mittels Ablauf des Monats wirksam (§ 573c Abs. 3 BGB). Bei Werksmietwohnungen liegt der Fall wieder verschieden Hier kann der Vermieter mit einer Frist von einem Monat kündigen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass das Arbeitsverhältnis nicht mehr besteht und der Vermieter die Wohnung für einen anderen Angestellten benötigt.

Erhalten Siehe in unserem großen Ratgeber zum Thema Kündigung Mietverhältnis mehr Informationen über den weiteren Ablauf.

Tabelle mit Kündigungsfristen für Mieter

KündigungsartKündigungsfrist
ordentliche/gesetzliche Kündigung durch Mieter3 Monate zum Monatsende
Tod des Mieters3 Monate
Modernisierung2 Monate
Bei nicht gestatteter Untervermietung3 Monate
Unzumutbare Umstände (Schäden etc.)fristlos
Mieterhöhung2 Monate

Kündigung seitens des Mieters - Überblick über die Auszugsfristen

Zugang der Kündigung bis zum 3. Werktag des Monats (Samstag ist auch einer Werktag – etwas anderes gilt, wenn der letzte Tag der Karenzzeit auf diesen fällt – dann ist dieser nicht als Werktag anzusehen)Mietdauer irrelevant – unter Einhaltung der gesetzlichen Frist erfolgt die Kündigung zum
Januar31.03.
Februar30.04.
März31.05.
April30.06.
Mai31.07.
Juni31.08.
Juli30.09.
August31.10.
September30.11.
Oktober31.12.
November31.01.
Dezember28.(29.).2.

Haben auch Mieter ein Sonderkündigungsrecht?

Sobald sich die Voraussetzungen des Mietverhältnisses ändern, haben Sie als Mieter in bestimmten Fällen auch ein Sonderkündigungsrecht. Wurde für Ihren Wohnung eine Sanierung oder Mieterhöhung angekündigt, so können Sie bis zum Ende des Folgemonats kündigen. Das Mietverhältnis endet dann zum übernächsten Monat.

Ein Beispiel

Werden Siehe im April von Ihrem Vermieter über eine Modernisierung informiert, haben Sie das Recht, im Laufe des Mais Ihr Mietverhältnis zum 30. Juni zu kündigen.

Wie bereite ich ein Kündigungsschreiben vor?

Wie bereits erwähnt, müssen die Kündigung immer schriftlich erfolgen. Mündlich können Siehe leider nicht kündigen. Es gibt unzählige Muster und Vorlagen, die Ihnen viel Zeit und unnötige Fehler ersparen. Es ist außerdem wichtig, die Kündigung eigenhändig zu unterschreiben und dem Vermieter fristgerecht zu übermitteln.

Damit die Kündigung rechtswirksam ist, sollten folgende Inhalte im Kündigungsschreiben vorkommen:

  • Zeitpunkt der Kündigung
  • Anschrift des Vermieters
  • Adresse der Mietwohnung mit Angabe des Stockwerks
  • Aufforderung zur Bestätigung der Kündigung durch den Vermieter (verpflichtet ist der Vermieter dazu allerdings nicht)
  • Angaben zur Kontaktaufnahme, um einen Übergabetermin an vereinbaren
  • Unterschrift von allen Hauptmietern

Was geschieht, wenn ich als Mieter früher ausziehe?

Oftmals kommt es vor, dass die Mietvertrag gekündigt ist, der Mieter jedoch noch vor Ablauf des Mietvertrages auszieht. In solchen Fällen mühelen sowohl Vermieter als auch Mieter darauf achten, nicht gegen geltendes Mietrecht zu verstoßen.

Worauf muss der Mietpartei achten?

  • Üblicherweise wird der Schlüssel erst zum Ende des Mietvertrages im Rahmen der Wohnungsübergabe übergeben. Zeitgleich wird das Wohnungsübergabeprotokoll angefertigt. Sollten Sie als Mieter herausziehen und die Schlüssel nicht übergeben, so kann die Vermieter mithilfe eines Schlüsseldienstes nach Ablauf des Mietkontrakt die Wohnung öffnen und eine neue Schließanlage integrieren lassen. Diese Kosten kann der Vermieter den Mietern in Rechnung stellen oder auch von der Kaution abziehen.
  • Selbst wenn Sie als Mieter vorzeitig ausziehen, mühelen Sie bis zum bitteren Ende die Miete überweisen. Dies gilt auch für die Nebenkosten in diesem Zeitraum. Unterlassen Sie dies als Mieter, so kann sich der Vermieter den fehlenden Betrag von die Kaution zurückholen.

Worauf muss der Vermieter achten?

Verlassen Sie Ihren Wohnung schon vorzeitig, hat der Vermieter trotzdem weiterhin nicht das Recht, ohne Ihre Erlaubnis die Wohnstätte zu betreten. Dies darf er erst nach Verlauf des Mietvertrages tun. Dies bedeutet, dass eventuelle Renovierungs- oder Sanierungsarbeiten nicht schon frühzeitig begonnen werden dürften. Wenn aufgrund des früheren Auszugs kein Übergabeprotokoll angefertigt wurde, hat der Vermieter das Recht in Präsenz eines Zeugen die Wohnung zu besichtigen. Eventuelle Kosten für festgestellte Mängel kann er dann beim Mietpartei geltend machen.

Fazit: Überwiegend sind die Kündigungsfristen einer Wohnstätte mieterfreundlich

In aller Regel hat Deutschland den Ruf, mieterfreundliche Gesetze zu haben. Auch im Hinblick auf das Kündigungsfristen kann man dies nur bestätigen. Ein Mietverhältnis lässt sich innerhalb von drei Monaten vom Mietpartei kündigen; vorausgesetzt, es gibt keine anderweitigen Vereinbarungen. Für eine Kündigung des Mietverhältnisses durch den Mieter müssen zudem auch keine Begründung abgegeben werden. In bestimmten Fällen, wie beispielsweise angekündigte Modernisierung oder Mieterhöhung, abgekürzt sich die Kündigungsfrist (Sonderkündigungsrecht).

Für Vermieter geht die Auflösung eines Mietvertrages allerdings nicht so leicht von die Hand. Eine Kündigung ist entweder bei einem ökonomischen Verwertungsinteresse oder Eigenbedarf zulässig. Die Kündigungsfristen für Vermieter sind wesentlich länger. Diese richten sich nämlich nach der Mietdauer. Je länger ein Mietverhältnis besteht, desto länger sind auch die Kündigungsfristen. Diese verlängern selbst zusätzlich noch einmal, wenn vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht wird. Schlussendlich ist es aber so, dass jeder Partei das Recht auf fristlose Kündigung hat, soweit eine Seite ihre Pflichten verletzt oder sich an andere Art und Weise rechtswidrig verhält.