Straftatbestand mobbing

Wenn Prävention allein nicht hilft und auch die betrieblichen Möglichkeiten ausgeschöpft sein sollten, können sich Mobbingopfer auch juristisch wehren. Schwere Mobbinghandlungen .

Was ist Mobbing? Definition und Arten


Mobbing am Arbeitsplatz (© fizkes / Fotolia.com)

Unter Mobbing wird jede Handlung verstanden, die darauf abzielt, einePerson zu schikanieren und ihr seelisches Leid zuzufügen.

Mobbing Arten und Form

Mobbing kann an verschiedenen Orten stattfinden, so etwa am Arbeitsplatz, in der Schule oder im Gefängnis. Findet es im Internet statt, wird es als Cyber-Mobbing bezeichnet. 

Mobbing kann auch verschiedene Formen haben:

  • Mobbing muss nicht zwangsläufig nur verbal erfolgen.
  • Es kann sich ebenfalls durch Körpersprache ausdrücken, etwa wenn dem Opfer umgangssprachlich der Vogel gezeigt wird.
  • Auch durch bewusste und provozierende Ignoranz kann bei dem Opfer ein Gefühl des Unwohlseins erzeugt werden.
  • Dasselbe gilt für Mobbing, das in organisatorischer Form ausgeübt wird. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn das Opfer zunehmend an seiner Arbeitsstätte degradiert und an immer schlechtere Arbeitsplätze versetzt wird.

Folgen vom Mobbing

Wer wiederholt Schikanen und Misskredit ausgesetzt ist, läuft Gefährdung, unter Angstzuständen oder gar Panikattacken zu leiden. Das eigene Selbstbewusstsein leidet und das Opfer beginnt, selbst zurückzuziehen und Situationen mit den Tätern aus dem Weg zu gehen, was jedoch in vielen Fällen, insbesondere am Arbeitsplatz und in der Schule nicht leicht ist. Auch Schlafstörungen und Appetitlosigkeit können Folge andauernder Mobbingattacken sein.

Was tun beim Mobbing?

Wer selbst zum Opfer von Psychoterror wird sollte Möglichkeiten in Betracht ziehen, sich zu wehren.

Im ersten Schritt kann das ein klärendes Gespräch mit dem Täter sein. An dieses sollte mit Ruhe und Vernunft herangegangen werden, um die Situation nicht zum Eskalieren zu bringen. Unbeteiligte können als Vermittler agieren.

Handelt es sich um einen Fall von Mobbing am Arbeitsplatz, was in der Praxis mit zu den häufigsten Fällen gehört, und führt das Gespräch nicht zu dem gewünschte Erfolg, kann eine Beschwerde wegen ungerechter Behandlung bei dem Arbeitgebereingereicht werden. Dieser entscheidet dann, ob das Beschwerden zulässig oder unzulässig ist. Im ersten Fall muss für eine Verbesserung der Arbeitsplatzsituation gesorgt werden.

Zudem kann die Möglichkeit bestehen, dass die Mobbinghandlung auch einen Straftatbestand erfüllt. Dies  ermöglicht dem Opfer die Erstattung einer Anzeige. Erfüllt der Arbeitgeber nicht seineFürsorgepflichtund hilft dabei, die Mobbinghandlungen zu unterbinden, macht er sich ggf. schadensersatzpflichtig. Auch die Forderung von Schmerzensgeld kann im Raum stehen.

JuraForum.de-Tipp: Wichtig ist es, als Opfer so viele Details wie möglich zu sammeln und möglichst alle Mobbinghandlungen aufzuzeichnen bzw. niederzuschreiben. Im besten Fall lassen sich auch Zeugen finden, das die Angriffe bestätigen können um den Aussagen des Opfers an Gewicht zu verleihen.

Beispiel - Cyber-Mobbing

Vor dem Landgericht Bonn ging es um einen Fall des Cyber-Mobbings. Zwei 13-jährige Schüler haben ein diffamierendes Video über einen Klassenkameraden erstellt und dieses auf das Videoplattform Youtube hochgeladen. Es ging darin um einen aus Afrika stammenden Klassenkameraden und dessen Familie, das sich rassistischen und sexistischen Äußerungen und Beleidigungen veröffentlicht sahen. Das Opfer erfuhr durch Schulfreunde von dem Video und informierte seine Familie. Daraufhin wurde Anzeige gegen die beiden minderjährigen Schüler erstattet. Daraufhin wurde das Video aus dem Netz entfernt. Die Familie des Mobbingopfers forderte Schmerzensgeld in Höhe von 14.000 Euro sowie die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung. Das Landesgericht strebte eine gütliche Einigung an, die von beiden Parteien angenommen wurde. Durch den Vergleich wurde die Familie des Opfers 5.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Zudem mussten die verklagten Jugendlichen die geforderte Unterlassungserklärung unterschreiben. [Landgericht Bonn, 08.04.2013, 9 O 433/12]

JuraForum.de-Tipp: Weitere Informationen zum Thema Mobbing am Arbeitsplatz findet man an ikk-classic.de.


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