Versteuerung mietwagen geldwerter vorteil

Ein geldwerter Vorteil ist eine Sach- oder Dienstleistung, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zusätzlich zum Gehalt gewähren, z.B. ein Firmenwagen oder Missing: mietwagen.

Berechnung Geldwerter Vorteil

Info's zur Berechnung

Der Geldwerte Vorteil entspricht dem privaten Nutzwert

Je nach Arbeitgeber darf der Dienstwagen im Allgemeinen auch für private Zwecke genutzt werden. Diese private Nutzung stellt laut dem Deutschen Steuergesetz ein Sachbezug dar, der auf Basis des Geldwerten Vorteils versteuert werden muss. Versteuert werden muss nur der privat genutzte Anteil des Firmenwagens. Zur Ermittlung des Geldwerten Vorteils gibt es laut Gesetzgebung pauschale Werte, sofern vom Arbeitnehmer kein Fahrtenbuch geführt wird. Dieser Firmenwagenrechner hilft bei der Berechnung, der Dienstwagen Versteuerung.

Anrechnung der privaten Nutzung

Die Anrechnung die privaten Nutzung erfolgt nach folgenden Kriterien:

  • Pauschal wird 1 % des Brutto-Listenpreises (Neupreis im Inland) als Geldwerter Vorteil pro Monat angesetzt. Für Elektroautos gültig ein ermäßigter Steuersatz mehr dazu unten.
  • Alternativ kann das private Nutzung auch mit den tatsächlichen Kosten angesetzt werden. Dies erfolgt durch die Führung eines Fahrtenbuchs.
  • Darüber hinaus sind die Fahrten zwischen der Wohnung und der Arbeitsstätte zu versteuern. Hierfür werden pauschal 0,03 Prozent des Brutto-Listenpreises je Entfernungskilometer (Entfernung Wohnung - Arbeitsstätte) angesetzt.
  • Alternativ gilt hier auch die Fahrtenbuch-Regelung.

Abzugsfähig sind:

  • Ein eventueller privater Eigenanteil am Firmenfahrzeug.
  • Und eine pauschale steuerliche Übernahme des Geldwerten Vorteils durch den Arbeitnehmer. (Dieser hat dadurch eine geringere steuerliche Belastung wie die steuerliche Belastung des Geldwerten Vorteils beim Arbeitnehmer).

Ermäßigter Steuersatz für Elektro-, Plug-in-Hybrid- und Brennstoffzellen-Autos

Für das Berechnung gelten folgende Voraussetzungen:

Für beide Fahrzeugtypen gilt:
Der Zeitpunkt der Überlassung des Firmenwagens durch den Arbeitgeber war ab 1. Januar 2019 oder später. Es gilt das Jahr der Überlassung durch den Arbeitgeber und nicht das Zulassungsjahr des Fahrzeuge.

Für reine Elektroautos:
Anschaffungspreis des Elektroautos (vollelektrisch) bis 70.000 Euro: Der geldwerte Vorteil reduziert sich für diese Autos auf ein Viertel im Vergleich an einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor. Anstatt der Versteuerung von 1 % des Bruttolistenpreises muss monatlich nur 0,25 % als private Nutzung versteuert werden. Bei reinen Elektroautos über 70.000 Euro sind es 0,5 %. Die Anhebung dieser Grenze bei der Dienstwagenbesteuerung für E-Autos auf 95.000 Euro welche für 2025 geplant war, wurde bis dato noch nicht umgesetzt. Diese Regelungen gelten ebenfalls für Brennstoffzellen-Autos.

Für extern nachladbar Plug-In Hybridfahrzeuge:
Die rein elektrische Reichweite muss mindestens 40 Kilometer betragen (ab 2022 60 km und ab 2025 80 km) oder der CO2 Emission darf max. 50 Gramm/km betragen. Der geldwerte Vorteil reduziert sich dann auf die Hälfte im Vergleich zu einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor. Anstatt der Versteuerung von 1 % des Bruttolistenpreises muss monatlich nur 0,5 % als private Nutzung versteuert werden.

Entfernungskilometer zur Arbeit

Hier tragen Sie die einfache Entfernung von Ihrer Wohnung zur Arbeitsstätte ein.

Pendlerpauschale - Entfernungspauschale

Als Entfernungspauschale oder Pendlerpauschale können die Kosten für die Fahrten von der Wohnung zur täglichen Arbeitsstätte, abgesetzt werden. In Form von Werbungskosten bei Einkünften aus einer nichtselbstständigen Arbeit.

Als Pendlerpauschale sind 0,30 Euro pro Entfernungskilometer pro Arbeitstag im Jahr anzusetzen. Maximal können 4.500,- Euro angesetzt werden.

Werte aktualisiert für das Jahr 2025.