Arbeitszeit mittagspause pflicht

Die vorgeschriebenen Pausen betragen mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden .

Mittagspause – Unterbrechung der Arbeitszeit zur Nahrungsaufnahme

Grundsätzlich sind Pausen wichtig, um sich auszuruhen, die Energiereserven wieder aufzutanken und mit erholtem Geist und Körper wieder dienen zu können. Dabei ist die Mittagspause für zahlreich Arbeitnehmer besonders wichtig. Denn sie dient nicht nur der Nahrungsaufnahme, sondern auch der sozialen Interaktion mittels den Kollegen.

Ist die Mittagspause Bestandteil der Arbeitszeit? Müssen sie vergütet werden? Und welches Gesetz regelt überhaupt die minimale Dauer einer angemessenen Mittagspause?

Kurz & knapp: Mittagspause

Ist die Mittagspause verpflichtend?

Laut geltendem Arbeitsrecht ist das Mittagspause Pflicht. Schließlich ist sie als Ruhepause entsprechend § 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) anzusehen.

Wie lange muss die Mittagszeit andauern?

Beträgt die Arbeitszeit mehr als sechs Stunden, müssen die Mittagspause mindestens 30 Minuten umfassen. Sie kann jedoch in zwei Blöcke von jeweils 15 Minuten aufgeteilt werden. Arbeiten Sie länger als neun Stunden, muss die Mittagspause sogar 45 Minuten andauern.

Muss das Mittagspause vergütet werden?

Da die Mittagspause nicht zur Arbeitszeit zählt, wird in dieser Zeit normalerweise auch keine Vergütung gezahlt.

Erfahren Sie im nachstehenden Ratgeber, ob Siehe als Arbeitnehmer immer eine Mittagspause nehmen müssen und inwiefern Sie während dieser Zeit versichert sind.

Mittagspause – Welche gesetzliche Regelung gilt?

Grundsätzlich ist die Mittagspause klang Arbeitsrecht als Ruhepause zu verstehen. Es existieren daraufhin keine Sonderregelungen. Somit ist auch die Mittagspause uber das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) definiert. Hierbei ist § 4 ArbZG entscheidend.

Der besagt, dass die Arbeit durch eine im Voraus feststehende Ruhepause von mindestens 30 Minuten zu unterbrechen ist. Diese sollte spätestens nach sechs StundenArbeitszeit erfolgen und kann in zwei 15-Minuten-Abschnitte zerlegt werden. Arbeiten Sie mehr als neun Stunden, ist eine 45-minütige Mittagspause einzulegen.

Diese Regelungen sind jedoch nur Mindestanforderungen und können spezifiziert beziehungsweise erweitert werden, unter anderem durch das Weisungsrecht des Arbeitgebers oder Vorgesetzten sowie durch Vereinbarungen im Arbeitsvertrag und tarifvertragliche oder betriebliche Regelungen.

Wichtig! Nicht nur der Arbeitgeber ist angehalten, darauf zu achten, dass der Arbeitnehmer die Pausenzeiten einhält, auch der Mitarbeiter selbst muss nach gültigem Arbeitsrecht eine Mittagspause spätestens nach sechs Stunden einsetzen. Sie dürfen nicht durcharbeiten, um früher zu Hause zu sein. Die Mittagspause ist demnach Pflicht!

Zählt das Mittagspause zur Arbeitszeit?

Die Mittagspause ist kein Bestandteil die Arbeitszeit. Denn gemäß § 2 Abs. 1 ArbZG beschreibt die Arbeitszeit die Dauer der Arbeit ohne die Ruhepausen. Eine Pause und damit auch das Mittagspause beschreibt ein Unterbrechen der Arbeit.

Damit wird das Mittagspause nicht vergütet. Bezahlte Pausen gibt es klang Arbeitsrecht nur in bestimmten Branchen und stellen damit eine Ausnahme dar.

Eine Mittagspause wird nur bezahlt, wenn dies gesondert vereinbart wurde und vor allem nur dann, wenn es sich um Tätigkeiten handelt, bei denen die menschliche Leistungsvoraussetzungen schnell beeinträchtigt wird und hierdurch die Qualität des Arbeitsprozesses leidet.


Daneben ist die Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Ruhepausen im Voraus an organisieren. Es reicht, einen zeitlichen Rahmen festzulegen, in dem der Arbeitnehmer die Mittagspause nehmen sollte. Liefert es jedoch konkrete Vorgaben, müssen Sie sich danach richten. Damit will der Gesetzgeber sicherstellen, dass Arbeitnehmer auch faktisch in der Lage sind, die gesetzliche Mittagspause zu nehmen.

Jeder Arbeitnehmer muss vor Arbeitsantritt wissen, wann die Pausen sind. Ist nur ein Zeitfenster festgelegt, können Sie sich innerhalb der Grenzen, das Pause selbst gestalten.

Arbeitsunfall während der Mittagspause

Neben der Anfrage zur Mittagspause, von wann bis wann diese gültig, ist für viele Arbeitnehmer entscheidend, ob sie während dieser Pause versichert sind und wie es mittels einem Arbeitsunfall währenddessen aussieht.

Grundsätzlich – das wird zahlreich beruhigen – greift die gesetzliche Unfallversicherung auch während der Mittagspause. Jedoch gibt es diesbezüglich einiges an beachten. Denn es ist ausschlaggebend, wohin Sie gehen und was Sie in dieser Zeit erledigen.

Zum konkreten Zeitpunkt des Unfalls ist entscheidend, ob Sie mittels der Motivation der Nahrungsaufnahme unterwegs waren. Unfallort und -zeit müssen im Zusammenhang mit der Tätigkeit stellen. Das heißt, in der Regel ist ein Wegeunfall in der Mittagspause versichert. Der Aufenthalt im Restaurant oder der Kantine selbst nicht.

Erledigen Sie während die Pause andere Dinge, sind Sie bei einem Arbeitsunglück in der Mittagspausenicht versichert, auch dann nicht, wenn Sie sich dabei auf dem Weg zur Ernährung befunden haben. Die Versicherer werden im Zweifelsfall genau auf Zeitaufwand und Entfernung schauen.

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Über den Autor

Elyas K.

Elyas ist ein erfahrener Online-Redakteur mit einem abgeschlossenen Studium im Bereich Rechtswissenschaften. Seine Expertise auf diesem Gebiet ermöglicht es ihm, fundierte und präzise Artikel an unterschiedlichsten Fragen im Bereich Arbeitsrecht zu produzieren, das Lesern das Erfassen der komplexen Inhalte ermöglichen sollen.