Grundversicherung zahnarzt

Nur über die Diagnosen und Abrechnungen kann man belegen, dass die Grundversicherung in der Kindheit die Kosten bezahlt hat. Die aktuelle Krankenkasse muss .

Zahn­arzt – was die Krankenkasse zahlt

Um Kosten zu ersparen, denken Versicherte manchmal auch über eine Zahnbe­hand­lung im Ausland nach. Sich im Ausland Zahn­ersatz eingliedern an lassen, ist meist nur sinn­voll bei kurzen Wegen, über­schaubaren Versorgungen und einem Koope­rations­partner vor Ort. Gerade teure Zahnimplantationen können Monate dauern, etwa bei erforderlichem Knochen­aufbau. Komplikationen können dann zu organisatorischen und möglicherweise recht­lichen Problemen führen. Gründe gegen eine Zahnbe­hand­lung im Ausland können auch langen Wege, der hohe zeitliche Aufwand und die Fahrt­kosten sein.

Generell gilt: Bei Zahnbe­hand­lungen im Ausland müssen die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten Leistungen bis zu dem Betrag erstatten, den siehe auch im Inland bezahlen müssten. Das gilt aber nur bei Behand­lungen in anderen EU-Ländern. Zudem können die Kassen Kosten von privatärztlichen oder medizi­nisch nicht anerkannten Leistungen verweigern. Das gilt:

Zunächst selber zahlen. Die Kosten für eine Auslands­behand­lung zahlen Sie zunächst meist selbst. Im Anschluss an die Behand­lung können siehe dann die Rechnung bei der Krankenkasse einreichen. Achten Sie darauf, dass Sie sich zunächst von einem Zahn­arzt in Deutsch­land einen Heil- und Kostenplan herstellen lassen. Auf dessen Grund­lage sollten Sie sich dann einen weiteren Heil- und Kostenplan von einem ausländischen Zahn­arzt aushändigen lassen. Achten Sie darauf, dass dieser möglichst in Deutsch verfasst ist. Diese Unterlagen müssen Sie dann bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Die Kasse muss Ihnen bestätigen, welchen Anteil der Kosten siehe über­nimmt.

Garantie. Sie sollten mit dem Zahn­arzt Garantie- und Ersatz­ansprüche nach deutschem Recht vereinbaren.

Mögliche Probleme. Das Verbraucher­schutz­recht ist in allen EU-Ländern im Wesentlichen gleich mit dem deutschen. Die zweijäh­rige Gewähr­leistung gilt also auch für Laboratorien in Polen oder Ungarn. Trotz kann es kompliziert werden, wenn die Behand­lung oder der Zahn­ersatz fehler­haft sind. Bei Nachbesserungen müssen Siehe zum Behandler fahren. Für Patienten in Grenz­nähe ist dies kein Problem. Bei allen anderen fallen dadurch zusätzliche Kosten für Über­nachtung und Reise an. Einige Zahn­ärzte in den östlichen EU-Ländern haben aber bereits Vertrags­partner in Deutsch­land, die Nachbesserungen vornehmen. Erkundigen Siehe sich danach. Sie müssen auch mit Sprach­problemen rechnen. Das kann für die Behand­lung, aber auch für mögliche Reklamationen problematisch werden.

Arzt­haftung. Nicht in jeden Ländern der EU ist das Arzt­haftungs­recht so streng wie in Deutsch­land. Schmerzens­geld und Schaden­ersatz sind meist noch schwerer zu erlangen als hier. Verweigert selbst der Zahn­arzt, hilft nur noch eine Klage. Diese müssen Sie im Allgemeinen beim Gericht am Sitz des Zahn­arztes im Ausland einreichen. Nur wenn die Arzt über Anzeigen für die Behand­lung im Ausland geworben hat, können Sie ihn an Ihrem Wohn­ort verklagen.

Mit Labor­kosten sparen. Wenn Sie eine Auslands­behand­lung aufgrund der recht­lichen Unsicherheiten scheuen, können Sie trotzdem von den güns­tigen Preisen in den europäischen Nach­barländern nutzen. Labor­kosten machen etwa 60 Prozent der Kosten für Zahn­ersatz aus. Arbeitet Ihr deutscher Zahn­arzt mit einem güns­tigen Labor etwa in Polen oder Tschechien zusammen, kann er bis zu 50 Prozent dieser Kosten sparen. Das kommt auch den Patienten zugute. Bei Mängeln können Sie sich zudem an Ihren heimischen Zahn­arzt wenden. Fragen Sie bei ihm nach.