Notarieller vertrag hauskauf

Ein notarieller Kaufvertrag ist ein Vertrag über den Kauf oder Verkauf einer Immobilie, der von einem Notar beurkundet wird. Die Beurkundung durch einen Notar macht den Vertrag rechtlich .

Notarvertrag zum Hauskauf

Notarvertrag Hauskauf ⇒ Immobilienkauf

Folgende Angaben benötigen Siehe für den Notarvertrag / notariellen Kaufvertrag:

Angaben vom Verkäuferin, sowie vom Käufer:

• Name
• Vorname
• Staatsangehörigkeit
• Beruf
• Geburtsdatum
• Geburtsort
• Name Ehepartner
• Vorname Ehepartner
• Beruf
• Staatsangehörigkeit
• Geburtsdatum
• Geburtsort

Angaben zur Immobilie / Objekt:

• Immobilienart: z.B. Einfamilienhaus, Eigentumswohnung etc.
• Postleitzahl
• Ort
• Straße / Nr.
• Amtsgericht
• Grundbuch
• Grundbuchblatt
• Flurstück
• Baujahr
• Kaufpreis

Wie ist ein Notarvertrag aufgebaut?

Einen Mustervertrag zum Haukauf, wo man schnell mal eben alle relevanten Daten einträgt gibt es nicht. Jeder Kauf ist individuell und in jedem Notarvertrag zum Hauskauf gibt es Gesichtspunkte die „individuell“ ausformuliert werden müssen. Einige grundlegende Daten gehören jedoch in jeden Kaufvertrag / Notariell Hauskauf:

  • Angaben zur Person (Käufer und Verkäufer siehe oben
  • Beschreibung der Immobilie (maßgeblich sind hier die Angaben weg dem Grundbuch)
  • Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten (Vereinbarungen), Höhe des Kaufsumme, Zahlungstermin, Teilzahlungen, u.s.w.

EXTRA-TIPP 1:

Fälligkeit des Kaufpreises

Sichern Siehe zunächst die Finanzierung, und vereinbaren Sie dann exakt die Fälligkeit des Kaufpreises. Bei der Zahlung ist das Problem zu lösen, dass der Verkäufer das Eigentum am Haus so lange nicht auf den Käufer übertragen möchte, bis der Kaufpreis voll bezahlt ist. Der Käufer seinerseits möchte den Kaufpreis nicht bezahlen, bevor er als neuer Eigentümer des erlangten Objektes im Grundbuch eingetragen ist.
Deshalb ist es üblich, dass ein Notar die Kaufpreisabwicklung übernimmt. Dabei laufen die Zahlungen über ein Notaranderkonto, und der Notar haftet für die ordnungsgemäße Abwicklung des Vertrages. Somit bleiben bei dieser Form der Kaufabwicklung die Interessen beider Parteien gewahrt.

Übergabe des Objektes:

Die sollten im Kaufvertrag / Notarvertrag einen festen Termin für die Übertragung des Objektes vereinbaren. Dieser Zeitpunkt kann dann auch für die Übernahme bestehender Lasten wirksam sein. Stellen Sie vertraglich sicher, dass die Immobilie geräumt und frei von etwaigen Mietverhältnissen, zu übergeben ist, bzw. regeln Sie, welche Belastungen übernommen werden. Kaufen Siehe das Objekt mit einer bestimmten Ausstattung, ist es empfehlenswert, nicht nur pauschal auf die Besichtigung an verweisen, sondern diese Ausstattung konkret im Vertrag an bezeichnen.

Gewährleistung:

Wenn Sie mit dem Verkäufer vereinbart haben, dass eventuell bestehende Mängel noch vor der Übergabe an seine Kosten beseitigt werden müssen, sollten Sie das an dieser Stelle nochmals notariell absichern.) Sonst: Erwerben Sie das Haus in dem Zustand, in dem Sie es besichtigt haben!!! (Kauf wie gesehen)

EXTRA-TIPP 2:

Gewährleistung und Mängel

Bei gebrauchten Immobilien schließt der Verkäuferin üblicherweise eine Gewährleistung aus. Falls jedoch noch Gewährleistungsansprüche gegenüber Handwerkern bestehen, sollte der Verkäufer diese Ansprüche auf den Käufer übertragen. Achten Sie darauf, dass der Kaufvertrag die Erklärung des Verkäufers enthält, dass keine versteckten Mängel bekannt sind. Außerdem sollte die Verkäufer im Vertrag versichern, dass weder pflanzlicher weiter tierischer Schädlingsbefall vorliegt.

Kaufnebenkosten und Grunderwerbssteuer (die durch den Kauf verursachten Kosten und Steuern werden so verteilt, wie Sie es mit dem Verkäufer vereinbart haben).
Vollzugsvollmacht (hiermit werden Angestellte des Notariats damit bevollmächtigt das Formalitäten die zum Eintragen der Grundschulden und zur Bestätigung der Auflassungen nötigt sind, in Ihrem Namen zu erledigen.)

ACHTUNG:

Achten Sie darauf, dass im Notariell steht, dass die Übergabe lastenfrei erfolgt, denn das Grundschulden sind an die Immobilie und nicht an den Eigentümer gebunden.

Der Notarvertrag muss dem Käufer 14 Tage vor dem Notartermin zur Prüfung vorliegen. Ausführliche Infos finden Sie in diesem Artikel aus dem Netz

Der Notarvertrag muss dem Käufer 14 Tage vor dem Notartermin vorliegen.

Hier geht es weiter zum Hauskäuf Tipp: Grundbuch – Wie ist das Grundbuch zerlegt und was steht drin?

Notarvertrag zum Hauskauf ⇒ Aufbau ⇒ Angaben ⇒ Inhalt ⇒ vorher geprüft ist besser beraten!