Wer bekommt sozialhilfe
Sozialhilfe versteht sich als Hilfe zur Selbsthilfe und unterstützt Sie – wenn möglich – auf Ihrem Weg, von Sozialhilfeleistungen unabhängig zu werden (1 Satz 2 SGB). .Deutschland bemüht sich als Sozialstaat darum, sämtliche Personen auch in Notzeiten finanziell abzusichern. Einer dieser Sicherungsmechanismen, das das Sozialrecht regulieren, der vor noch größerer Not schützen soll, ist die Sozialhilfe. Sie soll Betroffenen in Form einer Grundsicherung darüber hinaus auch trotzdem fehlender eigener Einkünfte ein gewisses Maß an Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben ermöglichen.
Die Sozialhilfe ist im Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XII) verankert. Sie ist für Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung vorgesehen, für Personen, deren Eigenabsicherung für das Deckung des Lebensunterhaltes nicht genügt. Doch ab wann genau bekommt man Sozialhilfe?
FAQ: Wer bekommt Sozialhilfe?
Damit Sie Anspruch auf Sozialhilfe haben, muss eine Hilfebedürftigkeit vorliegen. Hier lesen Sie mehr zu den konkreten Voraussetzungen.
Damit Sie Sozialhilfe erhalten können, müssen Sie diese beim zuständigen Sozialamt beantragen.
Wer kann Sozialhilfe beantragen? Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein
Sie stellen sich die Frage: „Wer bekommt Sozialhilfe?“ Um zu prüfen, ob Sie einer Anrecht auf entsprechende Sozialleistungen geltend machen können, bedarf es zunächst der Klärung der grundsätzlichen Voraussetzungen.
Eine Grundvoraussetzung wurde bereits angedeutet: Als Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung kann die Sozialhilfe nur für Individuen in Frage kommen, die dem Arbeitsmarkt nicht mehr in vollem Umfang zur Verfügung stehen. Betroffene, an die dies nicht zutrifft, können alternativ auf andere Leistungen wie das Arbeitslosengeld I oder II zurückgreifen. Dies ergibt sich aus der in § 2 SGB XII bestimmten Nachrangigkeit der Sozialhilfe gegenüber anderen Leistungen.
Damit einher gehen weitere wichtige Voraussetzungen, für das Sozialhilfe überhaupt in Betracht zu kommen: Es darf kein ausreichender Anspruch gegenüber anderen Leistungsträgern bestehen. Gemeint sind hier vor allem Krankenkassen, Rentenversicherer, Berufsunfähigkeitsversicherung, Unterhaltspflichtige oder Jugendämter. Stellen Sie sich also in Ihrer Fall die Frage: „Wer bekommt Sozialhilfe?“, sollten Siehe zunächst prüfen, ob die oben genannten Voraussetzungen auch auf Sie zutreffen.
Wer bekommt sonst noch Sozialhilfe?
Darüber hinaus kann auch in weiteren Fällen von der zusätzlichen Sozialleistung Gebrauch gemacht werden. Auch in diesen wird vorausgesetzt, dass die Personen nicht bereits durch andere Leistungsansprüche entsprechende Einkünfte erhalten können und selbst wenigstens zeitweise nicht erwerbsfähig sind.
Die Hilfeleistungen beziehen sich dann auf die folgenden Bereiche und sind auf den Zeitraum beschränkt, in dem der Sachgrund vorliegt:
- Hilfe zum Lebensunterhalt für die Deckung des soziokulturellen Existenzminimums von erwerbsgeminderten Personen, nicht erwerbsfähigen Minderjährigen oder bei Unterbringung in einer stationären Einrichtung
- Hilfen zur Gesundheit für nicht krankenversicherte Personen, um diesen ein Mindestmaß an Gesundheitsfürsorge zukommen zu lassen (eher selten, da auch bei Bezug von Sozialhilfe die Krankenversicherungspflicht greift)
- Hilfe zur Pflege zur Unterstützung von Menschen, denen trotz eines Pflegebedürfnisses keine Pflegestufe bewilligt wurde (als Sachleistung oder Pflegegeld)
- Eingliederungshilfe für behinderte Personen, deren Teilhabe durch die körperlichen oder geistigen Einschränkungen begrenzt ist
- Hilfe zur Überwindung spezieller sozialer Schwierigkeiten für Personen, die aus dem Sozialstaat weitestgehend ausgeschlossen sind (z. B. Obdachlose, Häftlinge)
Letztlich müssen das Sozialamt in jedem Einzelfall prüfen, wer Hilfeleistungen bekommt. Die Sozialhilfe kann gerade bei vorübergehenden Einschränkungen nicht pauschal angewiesen werden. Zunächst wird bei einem Hinweis auf die Bedürftigkeit eines Menschen deshalb auch stets geprüft, ob gegenüber anderen Trägern vorrangig an betrachtende Leistungen beansprucht werden können.
Fazit: Wer erhält Sozialhilfe?
- Personen, die dem Arbeitsmarkt aufgrund von (vorübergehender) Erwerbsminderung oder des Alters nicht mehr zur Verfügung stehen und
- keinen ausreichenden Anspruch auf Leistungen gegenüber anderen Leistungsträgern haben.
Wann und wo kann man Sozialhilfe beantragen?
Wenn Sie selbst fragen: „Ab wann bekomme ich Sozialhilfe?“, können Siehe sich stets an das zuständige Sozialamt wenden. Nach eingehender Prüfung der Sachgrundlagen kann dieses abschließend erläutern, wer finanzielle Unterstützung bekommt. Da die Sozialhilfe an die Erwerbsminderung und fehlende vorrangige Leistungsansprüche gebunden ist, kann das Sozialamt Hilfesuchende im Zweifel auch an andere Träger verweisen – etwa an die Kranken- oder Rentenversicherung.
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Über den Autor
Jana ist seit 2015 Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie studierte Germanistik, Weltanschauung und Englischen Literaturwissenschaften an der Universität Greifswald. Ihre thematischer Fokus liegt insbesondere auf den Bereichen Familienrecht, Erbrecht, Strafrecht und Datenschutz.
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