Bezahlte urlaubstage

Urlaubsanspruch und Bruchteile von Urlaubstagen. Zeitpunkt (Urlaubsgewährung) und Übertragbarkeit des Urlaubs. Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld.

Urlaubsentgelt: Definition, Anspruch, Berechnung

Jeder Arbeitnehmer hat gemäß Arbeitsrecht einen gesetzlichen Anspruch auf Erholungsurlaub: eine bestimmte Anzahl Tage im Jahr, an denen er nicht arbeiten muss.

Damit ein Angestellter für die Zeit seines Urlaubs keinen Gehaltsausfall befürchten muss, steht ihm Urlaubsentgelt von seiner Arbeitgeber zu.

Kurz & knapp: Urlaubsentgelt

Wie hoch fällt das Urlaubsentgelt aus?

Das Urlaubsentgelt entspricht normalerweise der Vergütung, das der Arbeitnehmer während seiner Urlaubszeit verdienen würde. Bei einem Stundenlohn und einer variablen Anzahl an Arbeitszeit im Monat wird als Berechnungsgrundlage der Gesamtverdienst die letzten 13 Wochen vor Urlaubsantritt herangezogen.

Was geschieht mittels dem Urlaubsentgelt bei einer Kündigung?

Kann der Urlaub wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr oder nicht vollständig genommen werden, wird statt Urlaubsentgelt eine Urlaubsabgeltung gezahlt.

In diesem Ratgeber beantworten wir häufig gestellte Fragen zur Entgeltfortzahlung im Urlaub: Wann wird Urlaubsentgelt gezahlt, welches Gesetz regelt den Urlaubsentgeltanspruch, wie berechnet selbst beim Urlaubsentgelt die Höhe uvm.


Was ist Urlaubsentgelt? Eine Definition

Den Urlaubsanspruch von Arbeitnehmern bzw. wie viele Tage oder Wochen im Jahr sie Urlaub nehmen dürften, regelt ihr Arbeitsvertrag oder das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Letzteres legt zudem fest, dass den Arbeitnehmern während ihres Urlaubs die Fortzahlung ihres Arbeitsentgelts zusteht, obwohl siehe in dieser Zeit keine Arbeitsleistung erbringen. Mit anderen Worten: Urlaub ist gesetzlich vorgeschriebene Freizeit, die vom Arbeitgeber bezahlt werden muss.

Die Gehaltsfortzahlung im Urlaub wird als Urlaubsentgelt bezeichnet. § 11 BUrlG legt das gesetzlichen Bestimmung zum Urlaubsentgelt fest: Die Auszahlung müssen vor Urlaubsantritt erfolgen und die Höhe bemisst selbst danach, was der Arbeitnehmer erhalten würde, wenn er normal gearbeitet hätte. Genauere Informationen zur Berechnung des Urlaubsentgelts finden Sie weiter unten in diesem Ratgeber.

Das Urlaubsentgelt wird wie normaler Arbeitslohn behandelt. Dies bedeutet, dass es keine Besonderheiten hinsichtlich der Abzüge für Lohnsteuer und Sozialversicherung gibt und diese ganz normal berechnet werden.

Der Unterschied zwischen Urlaubsgeld und Urlaubsentgelt

Die Begriffe Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld werden gerne miteinander verwechselt oder synonym gebraucht. Tatsächlich handelt es sich hierbei aber um zwei völlig unterschiedliche Zahlungen. Denn während das Urlaubsentgelt gesetzlich vorgeschrieben ist und in seiner Höhe dem normalen Arbeitsentgelt entspricht, handelt es sich beim Urlaubsgeld um eine zusätzliche Zahlung, die vom Arbeitnehmer anlässlich des Urlaubs ausgezahlt wird.

Somit besteht auf Urlaubsgeld kein gesetzlicher Anspruch. Arbeitnehmern steht Urlaubsgeld nur dann zu, wenn dies im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgelegt ist. Das Urlaubsgeld ist ein Teil des Arbeitslohns und unterliegt daher dem Abzug von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen.

Wann besteht Anspruch an Urlaubsentgelt?

Die Zahlung von Urlaubsentgelt ist eine Pflicht jeder Arbeitgebers, die das Bundesurlaubsgesetz auferlegt. Somit steht unausweichlich jedem Arbeitnehmer die Entgeltfortzahlung während seines Urlaubs an – ungeachtet der Art der Beschäftigung, der Höhe der Vergütung oder der Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden.

Das bedeutet, dass Urlaubsentgelt auch im Minijob oder bei Teilzeitarbeit gezahlt werden muss.

Urlaubsentgelt bei Kündigung: Das ist zu beachten

Arbeitnehmern steht pro Jahr eine bestimmte Anzahl Urlaubstage zu. Endet das Arbeitsverhältnis aber mitten im Kalenderjahr, weil z. B. ein befristeter Arbeitsvertrag abgelaufen ist oder weil eine der Parteien das Beschäftigung gekündigt hat, kommt es häufig vor, dass die Arbeitnehmer noch Urlaubstage übrig hat.

Da er einen gesetzlichen Anspruch auf den Urlaub hat, kann er prinzipiell die ihm zustehende Freizeit bis zum Beschäftigungsende einfordern. In der Praxis ist dies jedoch nicht stets machbar. Dies kann z. B. der Fall bestehen, wenn zwischen der Kündigung und dem Ende des Arbeitsverhältnisses weniger Arbeitstage liegen, als dem Arbeitnehmer weiter an Urlaubstagen zustehen. Oder wenn der Chef weg dringenden betriebsbedingten Gründen den Urlaub während dieser letzten Arbeitswochen nicht gewähren kann.

In diesem Fall gilt für das Urlaubsentgelt: Kann nach einer Kündigung bzw. wegen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses der Urlaub nicht oder nur teilweise gewährt werden, muss der Arbeitgeber eine Urlaubsabgeltung zahlen. Diese wird nach der gleichen Methode berechnet wie das Urlaubsentgelt.

So funktioniert die Urlaubsentgeltberechnung

Im Hinblick an das Urlaubsentgelt gilt das Lohnausfallprinzip. Das bedeutet, dass dem Arbeitnehmer durch den Urlaub kein unmittelbarer monetär Nachteil entstehen darf. Um dies zu gewährleisten, soll das Urlaubsentgelt so hoch ausfallen wie das Arbeitsentgelt, das er erhalten würde, wenn er normal zur Arbeit erscheinen würde, statt Urlaub zu nehmen.

Da selbst die Urlaubszeit in Tagen bemisst, wird auch das Urlaubsentgelt tageweise berechnet. Als Grundlage dient hier das durchschnittliche Arbeitsentgelt, das der Arbeitnehmer innerhalb der 13 Wochen unmittelbar vor Urlaubsantritt verdient hat.

Das tägliche Urlaubsentgelt wird nach folgender Formel berechnet:

Gesamtarbeitsverdienst der letzten 13 Wochen / Anzahl der Arbeitstage in diesen 13 Wochen = tägliches Urlaubsentgelt

Multipliziert mit der Anzahl die Urlaubstage ergibt sich das gesamte Urlaubsentgelt:

tägliches Urlaubsentgelt x Anzahl der Urlaubstage = Urlaubsentgelt gesamt

Übrigens zählt bei der Berechnung vom Urlaubsentgelt auch eine Provision zum Gesamtverdienst und wird entsprechend berücksichtigt. Dabei werden das tatsächlichen Provisionshöhen während der 13 Wochen vor Urlaubsantritt zur Berechnung herangezogen – selbst dann, wenn diese sich stark von der jährlichen Durchschnittshöhe der Provision unterscheiden.

 

Ebenso werden Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit oder andere Zulagen wie z.B. Erschwernis- oder Funktionszulagen bei der Berechnung berücksichtigt.

Die Urlaubsentgeltberechnung bei Teilzeit

Die Berechnung vom Urlaubsentgelt bei Teilzeit unterscheidet sich nicht von der Rechnung bei einer Vollzeitbeschäftigung. Es macht somit keinen Unterschied, ob ein Arbeitnehmer 10, 20 oder 40 Stunden in der Woche arbeitet: Als Berechnungsgrundlage dient nach wie vor das Arbeitsentgelt der letzten 13 Wochen vor Urlaubsantritt.

Denn auch die Anzahl die Urlaubstage wird vom Gesetzgeber unabhängig von den gebrachten Arbeitsstunden festgelegt. Wie viel Jahresurlaubsanspruch ein Arbeitnehmer mindestens hat, richtet sich nämlich ausschließlich nach der Zahl seiner Arbeitstage, nicht seiner Arbeitsstunden.

Deshalb stehen einem Angestellten, der 5 Tage in der Woche 4 Stunden täglich arbeitet, genauso viele gesetzliche Urlaubstage zu wie einem Arbeitnehmer, der ebenfalls 5 Tage wöchentlich, aber dafür 8 Stunden am Tag arbeitet.

Fließen bei die Berechnung vom Urlaubsentgelt auch Überstunden mit ein?

Oft zanken Arbeitnehmer und Arbeitgeber darüber, ob auch regelmäßige Überstunden beim Urlaubsentgelt zu berücksichtigen sind. Prinzipiell ja, denn ausschlaggebend ist hier die tatsächlich geleistete regelmäßige Arbeitszeit, nicht die, die im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.

Hier ist allerdings zu prüfen, ob die Überstunden tatsächlich regelmäßig geleistet werden oder ob es sich um unregelmäßige Schwankungen der Arbeitszeit handelt. Letztere müssen bei die Urlaubsentgeltberechnung nicht einkalkuliert werden.

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Über den Autor

Gitte H.

Gitte hat Germanistik und Kommunikationswissenschaften an der Universität Rostock lernen. Seit 2017 unterstützt sie unsere arbeitsrechte.de-Redaktion. Im Bereich Arbeitsrecht befasst sie sich vor allem mit Themen wie Arbeitsschutz, Entgeltregelung und Mutterschutz.