Bewerbung polizei nrw voraussetzungen
Grundvoraussetzung für eine Ausbildung bei der Polizei NRW ist das Abitur oder die volle Fachhochschulreife (ein besonderer Notendurchschnitt/ numerus clausus ist aber nicht .Die Bewerbung bei der Polizei
Allgemeine Einstellungsvoraussetzungen:
- Mindestgröße: 1,62 m. Ausnahmen können unter Berücksichtigung der körperlichen Gesamtkonstitution im Einzelfall zugelassen werden.
- Deutsche Staatsangehörigkeit gemäß Artikel 116 Grundgesetz. Einstellung ohne deutsche Staatsangehörigkeit möglich für Bürgerinnen und Bürger eines EU-Landes oder eines "Nicht-EU-Landes" mit unbefristetem Aufenthaltstitel (= Niederlassungserlaubnis).
- Keine Vorstrafen oder laufende Ermittlungs- und Strafverfahren.
Tätowierungen:
- Im nicht-sichtbaren Bereich oder von der Dienstkleidung verdeckbar.
- Kein Widerspruch zur freiheitlich demokratischen Grundordnung.
- Keine gewaltverherrlichenden, diskriminierenden oder gesetzlich verbotenen Inhalte.
- Tätowierungen werden im Rahmen des Bewerbungsverfahrens bezüglich Lage, Inhalt und Darstellungsart einzelfallbewertet.
Die folgenden Nachweise sind wesentliche Voraussetzungen für die Einstellung in den Polizeidienst und müssen grundsätzlich am Tag der Einstellung vorliegen, spätestens jedoch sechs Wochen nach erfolgter Einstellung:
1. Schulabschluss/Studienberechtigung: Kopie des Abschlusszeugnisses in beglaubigter Form bis zum Einstellungstermin vorlegen.
2. Fahrerlaubnis der Klasse B bzw. Top 3: Schaltgetriebe; ausschließlich Automatik ist nicht ausreichend.
3. Erste-Hilfe-Ausbildung im Umfang von neun Unterrichtseinheiten: Bescheinigung am Tag der Einstellung nicht älter als ein Kalenderjahr, alternativ Ausbildung zur Rettungssanitäterin/zum Rettungssanitäter, zur Rettungsassistentin/zum Rettungsassistenten oder zur Notfallsanitäterin/zum Notfallsanitäter.
4. Deutsches Rettungsschwimmabzeichen in Bronze:
- Spätestens bis zum Abschluss des ersten Studienjahres.
- Nachweis darf nicht älter als ein Kalenderjahr sein.
Einstellungsvoraussetzungen Mittlerer Dienst:
Du hast das Möglichkeit, dich für den Bildungsgang "Polizeidienst und Verwaltung" der HBFS zu bewerben, wenn du im Eigentum eines der folgenden Abschlüsse bist oder kurz vor dem Abschluss stehst:
Qualifizierter Sekundarabschluss I (Mittlere Reife oder ein gleichwertiger Abschluss)
- Das Gesamtergebnis sollte mindestens als "befriedigend" bewertet sein, was einem Notendurchschnitt von 3,49 oder besser entspricht.
- Die Note in Deutsch sollte mindestens ausreichend sein.
Falls du deinen Abschluss im Ausland erworben hast, ist es erforderlich, dass du die Anerkennung bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion beantragst und den Beweis zusammen mit deiner Bewerbung einreichst. Wenn nur einer ausländischer Bildungsabschluss vorliegt, könnte außerdem ein entsprechendes Deutsch-Zertifikat („C1-Hochschule“) erforderlich sein.
Der Eintritt in den Bildungsgang ist bis zum vollendeten 25. Lebensjahr möglich. Es besteht die Möglichkeit, Ausnahmen im Einzelfall zu prüfen.
Einstellungsvoraussetzungen Edel Dienst:
Du kannst für den Bildungsgang zugelassen werden, wenn einer der nachfolgenden Abschlüsse vorliegt oder unmittelbar bevorsteht:
1. Abitur: Die Leistungen im Fach Deutsch müssen mindestens ausreichend sein.
2. Fachhochschulreife mit Studienberechtigung in Rheinland-Pfalz:
- Inklusive schulischem und fachpraktischem Teil.
- Die Leistungen im Fach Deutsch müssen mindestens ausreichend sein.
3. Berufliche Qualifikation:
- Meister, Fachwirt, Techniker, oder abgeschlossene Berufsausbildung mit:
- Qualifiziertem Abschluss und einem Gesamt-Notendurchschnitt von mindestens 2,5 oder besser.
- Mindestens 2-jähriger beruflicher Tätigkeit.
- Bei im Ausland erworbenen Abschlüssen, Anerkennung durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion erforderlich. Zusätzlich wird ein Deutsch-Zertifikat ("C1-Hochschule") bei ausschließlich ausländischem Bildungsabschluss benötigt.
4. Am Tag der Einstellung darf das 34. Lebensjahr nicht vollendet sein. Ausnahmen können bei Wehrdienstzeit, Pflegezeit oder Erziehungszeit im Einzelfall geprüft werden.