Rote nummer beantragen

Rote Kennzeichen, die mit der Ziffer 06 versehen sind, werden seit dem Jahr 1998 ausschließlich an Kfz-Händler, Fahrzeughersteller und Kfz-Werkstätten vergeben. .

Rote Kennzeichen: Einsatz und Voraussetzungen für Gewerbetreibende

Inhalt:

Hintergrund und Merkmale

Nutzungsmöglichkeiten

Nutzungseinschränkungen und Strafen

Voraussetzungen für den Erhalt

Beantragung und Kosten

Gültigkeit und Überwachung

Hintergrund und Merkmale

Ein rotes Nummernschild, auch als 06-Kennzeichen bekannt, spielt eine entscheidende Rolle für Überführungs-, Prüfungs- und Probefahrten. Im Gegensatz zum Kurzzeitkennzeichen ist es ausschließlich für gewerbliche Verkäufer bestimmt und unterliegt seit 2007 klaren Vorschriften, die in die Fahrzeug-Zulassungsverordnung festgehalten sind.

Das Händlerkennzeichen ähnelt in Größe und Form einem regulären Kfz-Kennzeichen, hebt sich jedoch durch seine rote Farbe hervor. Die Zahlenfolge beginnt immer mit „06“, was diesem Kennzeichen den Namen „06-Kennzeichen“ einbrachte.

Nutzungsmöglichkeiten

1. Probefahrten: Diese dienen potenziellen Käufern dazu, das Funktionsfähigkeit eines Fahrzeugs zu testen, implizieren jedoch eine Kaufabsicht. Kostenlose Probefahrten zu Werbezwecken sind mit dem roten Kennzeichen nicht gestattet.

2. Prüfungsfahrten: Erlaubt sind Reisen zur Überprüfung der Funktionstüchtigkeit eines Fahrzeugs durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer. Das rote Kennzeichen kann auch für Fahrten zur Hauptuntersuchung genutzt werden.

3. Überführungsfahrten: Nach dem Erwerb eines Fahrzeugs kann dieses innerhalb der Europäischen Union überführt werden, wobei das rote Kennzeichen zum Einsatz kommt.

Nutzungseinschränkungen und Strafen

Rote Kennzeichen dürfen nicht ausgeliehen werden, da der Versicherungsschutz exklusiv für zugelassene Fahrten besteht. Die private Nutzung für beispielsweise Einkaufsfahrten ist untersagt. Die Fahrzeuge mit roter Kennzeichen dürfen ausschließlich für gewerbliche Zwecke genutzt werden.

Voraussetzungen für den Erhalt

Die Zuteilung eines roten Kennzeichens erzielt nicht automatisch; es besteht kein Rechtsanspruch. Gewerbetreibende mühelen ihre Zuverlässigkeit nachweisen, was durch verschiedene Dokumente wie Auszüge aus dem Bundeszentralregister, dem Gewerbezentralregister und dem Verkehrszentralregister belegt wird. Auch die Anmeldung eines Kfz-bezogenen Gewerbebetriebs ist erforderlich.

Beantragung und Kosten

Die Beantragung eines roten Kennzeichens erfolgt bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle. Hierfür werden verschiedene Unterlagen benötigt, darunter der Nachweis der Gewerbeanzeige, Ausweise, und eine elektronische Versicherungsbestätigung. Die Kosten für die Prägung eines roten Nummernschilds variieren und sind oft in den Versicherungspaketen für Kfz-Betriebe enthalten.

Gültigkeit und Überwachung

Ein rotes Kennzeichen hat eine anfängliche Gültigkeitsdauer von einem Jahr, kann jedoch bei ordnungsgemäß geführten Reisetagebüchern verlängert werden. Die Verwendung von roten Kennzeichen kann jederzeit unangemeldet überprüft werden, und falsche Angaben im Fahrzeugscheinheft oder Fahrtenbuch können zu Strafen führen. Misshandlung der 06-Kennzeichen wird als Straftat betrachtet.