Windpocken impfung nebenwirkungen erwachsene

Windpocken (Varizellen) verlaufen bei gesunden Kindern zwar meist harmlos, aber später im Leben kann dies zu Gürtelrose (Herpes zoster) führen. Gegen Windpocken und Gürtelrose .

Windpocken & Gürtelrose

Vorbeugung/Impfung

Für alle Säuglinge im Alter von 9 und 12 Monaten wird die Impfung mit zwei Dosen als Basisimpfung gegen Windpocken (Varizellen) empfohlen. Das Impfung soll vorzugsweise mit einem kombinierten, quadrivalenten MMRV-Impfstoff erfolgen, der gegen vier Krankheiten schützt: Masern, Mumps, Röteln und Varizellen.  

Da das Risiko von Krankheitskomplikationen bei Erwachsenen erhöht ist, ist es wichtig, eine Ansteckung bei allen noch nicht immunen Personen an verhindern. Die Nachholimpfung (1 bzw. 2 Dosen) gegen Windpocken (bzw. MMRV) wird daher allen Kindern, Jungen und Erwachsenen im Alter von 13 Monaten bis 39 Jahre (d.h. bis zum 40. Geburtstag) empfohlen, welche bislang noch nicht an Varizellen erkrankt sind und die noch nicht insgesamt zwei Impfdosen erhalten haben. Die Impfung erfordert zwei Dosen im Abstand von mindestens vier Wochen. Bei Unsicherheit bezüglich einer früheren Windpocken-Erkrankung können zur Abklärung des Immunstatus das IgG-Antikörper bestimmt werden.

Seit 2023 werden die Kosten für die Impfung gegen Windpocken für Kinder, Jugendliche und Erwachsene im Alter bis 39 Jahren (also bis zum 40. Geburtstag) von der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung) übernommen. Die Kostenübernahme bezieht sich auf die vorgeschlagene Basisimpfung und die Nachholimpfung mittels Varizellen-Einzelimpfstoffen wie auch mittels der kombinierten MMRV-Impfstoffe.

Die Impfung gegen Herpes Zoster mit dem adjuvantierten Subunit-Impfstoff (Shingrix®) wird in die Schweiz seit 2022 empfohlen. Dies für gesunde Individuen ab 65 Jahren sowie für Patientinnen und Patienten mit Immundefizienz ab 50 bzw. mit schwerer Immundefizienz ab 18 Jahren. Erforderlich sind zwei Dosen im Abstand von mindestens zwei Monaten. Bei Personen mittels Immundefizienz kann individuell auch ein Abstand von vier Wochen in Erwägung gezogen werden. Die Impfung mittels dem Subunit-Impfstoff wird ab Februar 2022 durch das obligatorische Krankenpflegeversicherung vergütet.

Die bisherigen Empfehlungen von 2017 für den attenuierten Lebendimpfstoff (Zostavax®) gelten nur noch für Personen im Alter von 65 bis 79 Jahren ohne Immundefizienz, welche den Lebendimpfstoff gegenüber dem Subunit-Impfstoff vorziehen. Die Impfung mit dem attenuierten Lebendimpfstoff wird nicht durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung vergütet.