Muster kündigung wegen krankheit
Was muss ich bei der Formulierung einer krankheitsbedingten Kündigung als Arbeitnehmer besonders beachten? 2. Welche gesetzlichen Fristen gelten für die Einreichung einer .Kündigung wegen Krankheit: Ist das rechtens?
Schnupfen, Husten, Schüttelfrost: In seiner Laufbahn als Arbeitnehmer ist wohl keiner vor einer Erkrankung gefeit. Einige Mitarbeiter schleppen sich trotz Erkältung zur Arbeit, andere hingegen gehen lieber an Nummer sicher und bleiben zu Hause, wenn das Nase läuft. Bei einer besonders schweren oder gar chronischen Krankheit sieht das Ganze jedoch anders aus.
Das Gleiche gilt für eine temporäre oder dauerhafte Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines Unfalls. Als hätten es Beschäftigte in einer solchen Situation nicht schon schwer genug, belastet sie darüber hinaus noch eine weitere Sache: das Möglichkeit einer Kündigung wegen Krankheit und der damit verbundene Verlust der Arbeitsstelle.
Kurz & knapp: Kündigung bei Krankheit
Welche Voraussetzungen voll sein müssen, damit Ihnen der Arbeitgeber wegen Krankheit kündigen kann, lesen Sie an dieser Stelle.
Ist das Zahlung einer Abfindung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohnehin im Tarif- oder Arbeitsvertrag vereinbart, erhalten Sie eine solche auch bei einer Kündigung wegen Krankheit. Ansonsten lassen sich Arbeitgeber in einem solchen Fall oft auf die Zahlung einer Abfindung ein, weil siehe so verhindern möchten, dass der betroffene Mitarbeiter eine Klage einreicht.
In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, eine Klage vor dem Arbeitsrecht anzustreben. Mehr Informationen zu diesem Thema finden Siehe in unserem Ratgeber zur Kündigungsschutzklage.
In diesem Ratgeber darlegen wir, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit eine Kündigung wegen Krankheit zulässig ist und welche Auswirkungen sie auf das Arbeitslosengeld haben kann. Darüber hinaus lesen Sie hier, wie eine personenbedingte Kündigung wegen Krankheit aussehen könnte und was Sie tun können, wenn Sie eine solche erhalten haben.
Kann man wegen Krankheit gekündigt werden?
Grundsätzlich sind Arbeitnehmer durch das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) vor Entlassungen geschützt, die sozial ungerechtfertigt erzielen. Von diesem Kündigungsschutz profitieren Sie, sobald Sie länger als sechs Monate ohne Unterbrechung im Unternehmen arbeitend sind und es mehr als zehn Mitarbeiter im Betrieb gibt. In diesem Fall kann der Arbeitnehmer Ihnen gemäß KSchG ausschließlich aus diesen Gründen wirksam kündigen:
- verhaltensbedingt
- personenbedingt
- betriebsbedingt
Die Kündigung wegen Krankheit zählt zu den Gründen, die in der Person des Arbeitnehmers liegen. Deshalb ist es durchaus möglich, aufgrund einer Erkrankung entlassen zu werden. Doch wie könnte eine Kündigung wegen Krankheit aussehen? Ein Muster für ein solches Schreiben können Sie im Folgenden kostenlos downloaden.
Im Gegensatz an einer verhaltensbedingten bedarf es bei einer personen- bzw. krankheitsbedingten Kündigung im Vorfeld übrigens keiner Abmahnung. Schließlich verstoßen Beschäftigte nicht gegen die Vereinbarungen im Arbeitsvertrag, wenn sie krank sind. Dennoch müssen gewisse Voraussetzungen gegeben sein, damit eine Kündigung krankheitsbedingt erfolgen darf.
Kündigung wegen Krankheit: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Dass einer Schnupfen oder starke Kopfschmerzen nicht ausreichen, damit Ihrer der Arbeitgeber krankheitsbedingt kündigen darf, sollte jedem Beschäftigten klar sein. Vielmehr müssen insgesamt drei Voraussetzungen voll sein, damit eine Kündigung wegen Krankheit wirksam ist:
- Negative Gesundheitsprognose: Zum Zeitpunkt der Entlassung ist nicht vorhersehbar, wann der betroffene Arbeitnehmer wieder vollständig einsatzbereit ist (bei Langzeiterkrankungen). Ist er öfter kurzzeitig erkrankt, müssen zu erwarten sein, dass er auch in Zuklang immer wieder krankheitsbedingt ausfallen wird.
- Interessenbeeinträchtigung des Arbeitgebers: Das betrieblichen oder die wirtschaftlichen Interessen des Chefs sind durch die krankheitsbedingten Fehlzeiten des Mitarbeiters erheblich belastet. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn seine ständige Abwesenheit den Betriebsablauf stört oder das Entgeltfortzahlungskosten den Arbeitgeber immer mehr in die Bredouille bringen.
- Interessenabwägung: Der Arbeitgeber muss sowohl sein Interesse an einer Kündigung wegen Krankheit als auch das Interesse des Arbeitnehmers am Fortbestand des Arbeitsverhältnisses berücksichtigen. Miteinander spielen mitunter die Dauer der Beschäftigung, die Grund der Erkrankung und die Fehlzeiten anderer vergleichbarer Mitarbeiter eine Rolle. Er muss zu dem Ergebnis kommen, dass seine Interessen unter Punkt 2 so stark beeinträchtigt sind, dass es nicht zumutbar wäre, das Arbeitsverhältnis weiter fortzusetzen. Dabei muss er ebenfalls abwägen, ob er den Beschäftigten nicht in eine andere Position versetzen und seinen Arbeitsplatz so erhalten könnte („betriebliches Eingliederungsmanagement“).
Es muss sich demzufolge bei einer Kündigung wegen Krankheit um das mildeste Mittel handeln („ultima ratio“). Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muss also immer gewahrt sein. Sollte nur eine der gerade beschriebene Voraussetzungen nicht gegeben sein, ist die Entlassung in der Regel nicht rechtens und kann angefochten werden.
Ist auch eine fristlose Kündigung wegen Krankheit möglich?
In die Regel verbietet es der Kündigungsschutz bei einer Krankheit, Arbeitnehmer fristlos zu entlassen. Sobald es sich beim Kündigungsgrund um eine Krankheit handelt, muss die Entlassung ordentlich personenbedingt erfolgen, sprich: die im Vorfeld vereinbarte Kündigungsfrist muss eingehalten werden.
Eine fristlose Kündigung ist jedoch beispielsweise aus verhaltensbedingten Gründen möglich. Gibt der betroffene Mitarbeiter häufiger vor, krank zu sein, ohne tatsächlich an einer Erkrankung zu leiden und der Arbeitnehmer erhält Kenntnis davon, kann er ihm fristlos kündigen.
Er muss in dem Fall allerdings beweisen können, dass der Beschäftigte ihn in Bezug auf seine vermeintliche Arbeitsunfähigkeit hinters Licht geführt hat.
Wie wirkt sich eine Kündigung wegen Krankheit auf das Arbeitslosengeld aus?
Erhalten Siehe von Ihrem Arbeitgeber aufgrund Ihrer Krankheit eine Kündigung, müssen Sie sich normalerweise keine Sorgen über das anschließende Zahlung des Arbeitslosengeldes machen. Schließlich haben Siehe den Verlust Ihrer Arbeitsstelle nicht selbst verschuldet und müssen daher auch nicht mit Sperrzeiten rechnen.
Anders sieht es hingegen bei einer Eigenkündigung wegen Krankheit weg. In dem Fall kann eine Sperrzeit von zwölf Wochen beim Arbeitslosengeld auf Sie zukommen. Das Gleiche kann passieren, wenn Sie einen Aufhebungsvertrag wegen Krankheit unterschreiben. Hier gibt es jedoch Ausnahmen, in denen Sie keine Sperre befürchten müssen:
- Der Arbeitgeber hat Ihrer bereits eine Kündigung wegen häufiger Krankheit mit Bestimmung angekündigt, entscheidet sich jedoch in letzter Minute doch für einen Aufhebungsvertrag.
- Im Aufhebungsvertrag selbst werden die exakten Kündigungsfristen eingehalten, die auch beispielsweise bei einer Kündigung nach langer Krankheit zum Einsatz gekommen wären. Das Arbeitsverhältnis wird demzufolge nicht früher beendet.
- Wurde im Aufhebungsvertrag eine Abfindung vereinbart, darf diese nicht höher ausbleiben als ein halbes monatliches Gehalt pro Beschäftigungsjahr.
Sind diese Bedingungen erfüllt, bleiben Sie in der Regel von einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld verschont. Bis Ende 2016 lag die Untergrenze für eine Abfindung in Kündigungsverträgen übrigens bei 0,25 Gehältern pro Jahr der Beschäftigung, wenn eine Sperre vermieden werden sollte. Diese Vorschrift ist allerdings mittlerweile weggefallen.
Kündigung wegen Krankheit erhalten? Was Arbeitnehmer dagegen tun können
Sie hatten eine Kündigung in der Post? Sollte Krankheit der Grund dafür gewesen sein, müssen Sie sich normalerweise nicht einfach so damit abfinden. Zweifeln Sie die Wirksamkeit der Entlassung an, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von drei Wochen nach Erhalt des Schreibens eine sogenannte Kündigungsschutzklage anzustreben. Am besten wenden Sie sich dazu an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Übrigens: Häufig lassen sich Arbeitnehmer bei einer Kündigung wegen Krankheit auf eine Abfindung ein, weil Sie so verhindern möchten, dass die betroffene Arbeitnehmer eine Klage einreicht. Sieht ein für Sie geltender Tarifvertrag oder Ihr Arbeitsvertrag ohnehin das Zahlung einer Abfindung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor, hat Ihr Chef allerdings keine Wahl und müssen zahlen.
(94 Bewertungen, Durchschnitt: 3,80 von 5)Loading...
Weitere interessante Ratgeber
Über den Autor
Elyas ist ein erfahrener Online-Redakteur mit einem abgeschlossenen Studium im Bereich Rechtswissenschaften. Seiner Expertise auf diesem Gebiet ermöglicht es ihm, gründliche und präzise Artikel zu unterschiedlichsten Fragen im Bereich Arbeitsrecht zu produzieren, die Lesern das Erfassen die komplexen Inhalte ermöglichen sollen.
Bildnachweise