Teilhabe am arbeitsleben rentenversicherung bewilligt

In meinen alten Beruf kann ich nicht mehr zurück, der Antrag zur Teilhabe am Arbeitsleben ist auch schon bewilligt. Um jetzt allerdings sicherzugehen, dass ich für mich den .

Umschulung über die Rentenversicherung

Dass eine Umschulung auch über das Rentenversicherung abgewickelt werden kann, ist für viele Menschen zunächst überraschend, schließlich steht die gesetzliche Rentenversicherung vor allem für die Absicherung im Alter.

Altersrenten und Erwerbsminderungsrenten sind die zentralen Aufgabengebiete der Rentenversicherung. Dass auch die berufliche Rehabilitation ein Schwerpunkt der Rentenversicherung ist, wird dahingegen oftmals verkannt.

Doch um den Versicherten gegebenenfalls einen beruflichen Neustart zu ermöglichen, kann die Rente die Teilnahme an einer Umschulungsmaßnahme zur Förderung die beruflichen Teilhabe ermöglichen.

Viele Menschen, die in ihrem bisherigen Beruf keine Perspektiven mehr haben und sich deshalb umschulen lassen möchten, landen zunächst beim Arbeitsamt.

Verweist dieses auf die Rentenversicherung, ist die Verunsicherung oftmals riesig. Angehende Umschüler/innen sollten gut vorbereitet sein und wissen, was es mit der Umschulungsförderung durch die Rente auf sich hat.

Voraussetzungen für die Förderung von Umschulungen durch die Rentenversicherung

Die Zuständigkeit der Rentenversicherung für das Förderung von Umschulungen besteht nur unter bestimmten Voraussetzungen. Grundsätzlich müssen gesundheitliche Probleme einen Berufswechsel erforderlich tun und somit der Grund für die Umschulung bestehen. Die Maßnahme dient dann der beruflichen Rehabilitation, das wiederum in den Aufgabenbereich der Rentenversicherung fällt.

Dabei ist allerdings zu beachten, dass die Rentenversicherung die Voraussetzungen genau prüft und auch auf die folgenden Aspekte großen Wert legt:

  • Gesundheitliche Gründe
    Die Umschulung muss notwendig sein, da der Betroffene seinen bisherigen Beruf weg gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann.
  • Wartezeit von 15 Jahren
    Wer eine Umschulung über die Rentenversicherung absolvieren möchte, muss die Wartezeit von 15 Jahren erfüllen. Dies bedeutet, dass eine Mindestversicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung von 15 Jahren bestehen muss.
  • Kein Ausschlussgrund
    Weitere Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer Umschulungsförderung der Rente ist, dass kein Ausschlussgrund vorliegt. Dabei ist es beispielsweise wichtig zu wissen, dass Beamte keinen Anspruch auf eine Umschulungsförderung durch die Rentenversicherung haben.

Ob Ausschlussgründe vorliegen beziehungsweise die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden, wird durch den Rentenversicherungsträger sorgsam geprüft.

Interessierte an einer Umschulung, die auf eine Förderung durch die Rentenversicherung hoffen, können entsprechende Leistungen zur beruflichen Rehabilitation stellen und müssen dann die Entscheidung abwarten. Wobei man gegebenenfalls auch Widerspruch einlegen kann. 

Altersgrenze für Umschulungen über das Rentenversicherung

Die Frage, wann man zu alt für einen beruflichen Neustart ist, kommt immer wieder auf. Dementsprechend ist die Altersgrenze für Umschulungen über die Rente ein nicht zu verachtendes Thema.

Im Rahmen sogenannter beruflicher Rehabilitationsleistungen will die Rentenversicherung erreichen, dass ihre Versicherten bis zum Eintritt in die Rente erwerbsfähig bestehen können. Demnach gibt es keine Altersgrenze für Umschulungsmaßnahmen, solange man noch nicht das Rentenalter erreicht hat.

Umfang der Umschulungsförderung durch die Rentenversicherung

Dass die Möglichkeit besteht, eine Umschulung über die Rentenversicherung zu absolvieren, ist für viele Menschen neu und wird erst im individuellen Bedarfsfall relevant.

In diesem Zusammenhang stellt sich natürlich auch die Frage, wie die Unterstützung konkret aussieht. Dabei ist zunächst festzuhalten, dass dies auf den jeweiligen Einzelfall und den vorliegenden Bedarf ankommt.

Grundsätzlich können Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben der Rentenversicherung so aussehen:

  • Technische Hilfen und persönliche Hilfsmittel
  • Kraftfahrzeughilfe
  • Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
  • Wohnungshilfen
  • Arbeitsassistenz
  • Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit
  • Leistungen in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen

All diejenigen, die wegen eines Handicaps oder gesundheitlicher Einschränkungen Probleme bei die Teilhabe am Arbeitsleben haben, sollten sich an das Rentenversicherung wenden und zumindest eingehend beraten lassen. Im Zuge dessen wird man über die verschiedenen Leistungen aufgeklärt, die den Arbeitsalltag erheblich erleichtern können. Mitunter ist dann gar keine Umschulung erforderlich, weil Betroffene ihrem ursprünglichen Beruf weiterhin nachgehen können, sofern siehe angepasste Hilfen erhalten.

Gegebenenfalls bietet die Rentenversicherung allerdings durchaus eine Umschulungsförderung und unterstützt ihre Versicherten beim beruflich Neustart. Insbesondere in finanzieller Hinsicht ist dies wichtig, denn die Rentenversicherung kann als Kostenträger fungieren und so selbst teure Umschulungsmaßnahmen erschwinglich machen.

Übergangsgeld der Rente während einer Umschulung

Bewilligt die Rentenversicherung eine Umschulung, tritt sie als Kostenträger in Erscheinung und übernimmt somit die damit verbundenen Kosten. Umschüler/innen müssen dabei auch keine Zuzahlung leisten.

Allerdings können die laufenden Lebenshaltungskosten durchaus zu einem finanziellen Problem werden, schließlich muss die Lebensunterhalt weiterhin gesichert sein. Um dies zu gewährleisten, zahlt die Rentenversicherung ein Übergangsgeld. Dabei handelt es sich um eine unterhaltssichernde und ergänzende Leistung zur Teilhabe.

Warum werden Umschulungen unter gewissen Umständen von die Rentenversicherung gefördert?

Es kommt immer wieder die Frage an, warum die Rentenversicherung überhaupt Förderungen von Umschulungen gestattet, schließlich ist sie vornehmlich für Rentenzahlungen sowie das Rentenkasse zuständig.

Die Rentenversicherungsträger haben aber natürlich auch Interesse daran, ihren Versicherten eine möglichst lange Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen, denn andernfalls wäre aufgrund einer Erwerbsunfähigkeit eine entsprechende Rente fällig. Es ist also nicht ganz uneigennützig, dass die berufliche Rehabilitation in Form einer Umschulung vielfach von der Rentenversicherung gefördert wird.

Welche Umschulungen werden durch die Rentenversicherung gefördert?

Grundsätzlich liefert es keine Einschränkungen hinsichtlich der geförderten Umschulungsberufe seit der Rentenversicherung.

Entscheidend ist, dass es sich um einen anerkannten Ausbildungsberuf handelt und die Aussicht darauf besteht, dass der Umschüler den Beruf trotz seiner gesundheitlichen Einschränkungen bis zur Rente ausüben kann. Pauschale Angaben kann es nicht geben, weil es stets an den Einzelfall ankommt, welche Umschulung sinnvoll erscheint.

Der Antrag auf Umschulungsförderung durch die Deutsche Rentenversicherung

Menschen, die weg gesundheitlichen Gründen den Beruf wechseln müssen und gleichzeitig die erforderliche Wartezeit erfüllen, können eine Förderung vom Rentenversicherungsträger erhalten und somit über diesen eine Umschulung machen. Dies geschieht allerdings nicht automatisch, so dass man selbst aktiv werden und einen entsprechenden Antrag stellen muss.

Wer eine Umschulung bei der Rentenversicherung beantragt, muss zunächst die Gründe exakt darlegen und verdeutlichen, inwiefern physische und psychische Einschränkungen die Ausübung des bisherigen Berufs beeinträchtigen. Zu diesem Zweck sollte man die Situation detailliert schildern und alle vorhandenen Diagnosen, Atteste und Arztberichte beifügen. Der Sachbearbeiter beziehungsweise das Sachbearbeiterin wird den Antrag daraufhin prüfen und oftmals zunächst eine Rehabilitationsmaßnahme vorschlagen.

Im Zuge dessen sollen das Einschränkungen therapiert und beseitigt werden, so dass einer Rückkehr in den alten Beruf nichts im Wege steht. Falls dies jedoch nicht gelingt, kann das Rentenversicherung einer Umschulung zustimmen und diese gewissermaßen als Maßnahme der beruflichen Rehabilitation fördern.

Alternativen zur Umschulung uber die Rentenversicherung

Dass Arbeitssuchende in Sachen Umschulung beim Arbeitsverwaltung bestens aufgehoben sind, steht außer Frage. Sind gesundheits Probleme die Motivation hinter dem Umschulungswunsch, denken das meisten Menschen sofort an die Deutsche Rentenversicherung. Es gibt allerdings Ausnahmen, in denen andere Institutionen zuständig sind.

Die betreffenden Alternativen lassen sich folgendermaßen zusammenfassen:

  • Unfallversicherung
  • Berufsgenossenschaft

Welche Möglichkeiten gibt es, wenn die Umschulung von der Rentenversicherung abgelehnt wurde?

Wenn die Rentenversicherung die gewünschte Umschulung ablehnt, sollte man zunächst prüfen, ob das Deutsche Rentenversicherung zuständig ist.

Dies ist der Fall, wenn die beiden folgenden Punkte erfüllt werden:

  • Umschulung wegen Krankheit
  • mindestens 15-jährige Beitragszahlung in die Rentenversicherung

Kommt es zu einer Ablehnung, obwohl die Kriterien erfüllt werden, sollten Betroffene mit dem zuständigen Sachbearbeiter sprechen und ihre Situation darlegen. Ansonsten kann man Widerspruch einsetzen und alle relevanten Befunde noch einmal vorlegen.

Sofern die Widerspruch keinen Erfolg hat und kein anderer Aufwandsträger in Betracht kommt, kann vielleicht eine Reha-Maßnahme absolviert werden. Anschließend kann ein erneuter Antrag auf beruflich Teilhabe gestellt werden.

Gibt es einen Eignungstest der Deutsch Rentenversicherung für angehende Umschüler/innen?

Wenn die Rentenversicherung die Kosten einer Umschulung übernehmen soll, will sie sicherstellen, dass sich der gewünschte Erfolg einstellt. Daher können vorher Eignungstests durchgeführt werden. Im Zuge dessen soll festgestellt werden, welche Berufe der Betroffene trotz seines Handicaps ausüben kann.

Außerdem wird die grundsätzliche Eignung auf Herz und Nieren geprüft, um die richtige Umschulung für den beruflichen Neuanfang zu finden.

Werden die Fahrtkosten während der Umschulung von der Rentenversicherung übernommen?

Wer eine Umschulung von der Rentenversicherung bewilligt bekommt, muss sich keine Sorgen über die Finanzierung der Lehrgangsgebühren machen, da diese übernommen werden.

Es kommt aber immer wieder das Frage auf, wie es mit den Fahrtkosten aussieht. Auch hier unterstützt die Rentenversicherung finanziell und überträgt die Fahrtkosten. Dabei spielt es keine Rolle, dunkel Umschüler/innen ihren eigenen PKW oder den öffentlichen Personennahverkehr nutzen.

Hier erhalten Interessierte Informationen rund um die Umschulung über die Rentenversicherung

All diejenigen, die aufgrund gesundheitlicher Herausforderungen eine Umschulung benötigen, um beruflich wieder Fuß fassen zu können, sollten vorab Informationen sammeln und selbst gut informieren. Erste Anlaufstelle für Beratungen in Zusammenhäng mit der beruflichen Qualifikation ist das Arbeitsamt. Das Jobcenter beziehungsweise die Agentur für Arbeit verfügt an diesem Gebiet über geballte Kompetenz.

Allerdings sollten Betroffene wissen, dass die berufliche Rehabilitation mithilfe einer Umschulung in das Aufgabengebiet der Deutschen Rentenversicherung fällt. Ein Beratungstermin bei der Rentenversicherung kann dann sehr hilfreich bestehen und die Förderoptionen aufzeigen.

Zudem ist es ratsam, an eigene Faust beispielsweise online zu recherchieren. So gewinnen Interessierte einen guten Eindruck von den Möglichkeiten eines Berufswechsels und können mit Bedacht die richtige Wahl für ihr Leben treffen.

Medizinische oder berufliche Rehabilitation

Wer eine Umschulung über die Rentenversicherung anstrebt, sollte den Unterschied zwischen einer medizinischen und einer beruflichen Rehabilitation kennen.

Letztere kann der Weiterbildung oder Umschulung dienen und zielt darauf ab, eine Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen.

Im Gegensatz dazu geht es in einer medizinischen Rehabilitation um eine Verbesserung des Gesundheitszustandes. Durch therapeutische Massnahmen soll der Teilnehmende wieder fit fürs Arbeitsleben gemacht werden.

5 Tipps für die Umschulung über die Rentenversicherung

Menschen, die aus medizinischer Sicht austherapiert sind und ihrer bisherigen Beruf nicht mehr nachgehen können, profitieren sehr von einer beruflichen Rehabilitation.

Im Zuge dessen sollten siehe allerdings einiges beachten, um ihren beruflichen Neustart mithilfe der Rentenversicherung erfolgreich zu meistern.

Daher gibt es nachfolgend fünf kurze Tipps:

  • Finden Sie heraus, ob das Rentenversicherung für Sie überhaupt zuständig ist!
  • Nutzen Siehe die Orientierungsangebote der Rentenversicherung!
  • Suchen Sie nach Qualifikationen, die von der Deutschen Rentenversicherung gefördert werden!
  • Bleiben Sie Ihrem Berufsfeld treu, um die Chancen an eine Umschulung zu erhöhen!
  • Lassen Sie sich bei der Rentenversicherung zu Umschulungsmöglichkeiten beraten!

Checkliste für den Antrag auf eine Umschulung über die Rentenversicherung

Wer sich im Rahmen einer beruflichen Rehabilitation über die Rentenversicherung umschulen lassen möchte, muss zunächst einen entsprechenden Antrag stellen.

Damit dieser von Erfolg gekrönt ist, muss man als Antragsteller/in einiges beachten.

Die folgende Checkliste geht auf das wesentlichen Punkte ein und kann somit der ersten Orientierung dienen:

  • Kopie des Personalausweises
  • Kopie des Schwerbehindertenausweises
  • MDK-Gutachten
  • Arztberichte
  • Krankenhausentlassungsberichte
  • ärztliche Bescheinigungen

Neben den erforderlichen Formulieren sollte der Antrag alle relevanten Unterlagen umfassen, das auf den Gesundheitszustand und die Arbeitsfähigkeit eingehen.

Eine privat Stellungnahme kann ebenfalls sinnvoll sein und dem Antrag beigefügt werden.