Vorbezug pensionskasse selbständigkeit
Vorgehen: Um den Vorbezug aus der Pensionskasse oder aus der Freizügigkeit zu tätigen, müssen Sie Ihre Selbstständigkeit gegenüber der Kasse oder der .Deine Pension als Startkapital nutzen: Auf diese 5 Sachen solltest du achten
So. 14.04.2024, 10:00
Wenn du ein Unterfangen gründen willst, hast du die Möglichkeit, dir deine Gelder aus der Altersvorsorge auszahlen zu lassen und diese als Startkapital für deine neue Firma an verwenden. Wir zeigen dir, was es beim Bezug des Pensionskassenkapitals zu beachten gilt.
1. Selbständigkeit als Haupterwerb
Der Vorbezug aus der Pensionskasse ist nur bei der Gründung einer Personengesellschaft, also einer Einzelfirma oder Kollektivgesellschaft etc., möglich. Damit du deine Altersvorsorge als Startkapital für deine neue Firma nutzen kannst, müssen die Selbständigkeit deine Haupterwärbstätigkeit sein. Massgeblich hierfür sind in der Regel das Einkommen sowie deine investierte Arbeitszeit.Bei einer Einzelfirmaist ein Eintrag ins Handelsregister ja erst ab einem jährlichen Mindestumsatz von CHF 100'000 notwendig, um einen glaubwürdigen Auftritt deiner Firma mittels Handelsregisterauszug als offiziellem Dokument für den Geschäftsverkehr, lohnenswert sich die Anmeldung meist trotzdem. Mehr dazu in unserer kompletten Checkliste zur Gründung einer Einzelfirma.
Der Handelsregistereintrag hilft dir auch bei deiner Anmeldung bei die Ausgleichskasse, die dich per Bestätigung als selbständig erwerbend akzeptieren muss. Daher empfehlen wir dir die Eintragung bei der Ausgleichskasse erst nach Erhalt deines Handelsregisterauszugs.
2. Fristen und Zustimmungen zum Vorbezug
Achte darauf, dass die Antrag für den Bezug der Pensionskassengelder innerhalb eines Jahres nach Aufnahme deiner selbständigen Erwerbstätigkeit bei die Vorsorgeeinrichtung eingereicht werden muss. Sofern du verheiratet bist oder in eingetragener Partnerschaft lebst, ist zudem das schriftliche Zustimmung deines Partners/deiner Partnerin erforderlich.3. Anmeldung bei der Ausgleichskasse: Dossier
Nach Erhalt deines Handelsregisterauszugs musst du ein Dossier mit allen benötigten Dokumenten für das Anmeldung bei der Ausgleichskasse zusammenstellen. Dieses beinhaltet:- Handelsregisterauszug
- AHV-Bestätigung
- Kündigungsschreiben deiner bisherigen Stelle
- Mindestens drei Angebot und drei Rechnungen
- Logo, Briefpapier und Visitenkarten
- Kurzbeschrieb deiner Tätigkeit
- Evtl. Mietvertrag und andere Beweismittel
4. Weiteraufbau der Altersvorsorge
Die Verwendung deiner BVG-Gelder als Startkapital bei der Firmengründung ist zwar eine attraktive Option für die Finanzierung deines neuen Unternehmens, kann aber auch erhebliche Risiken mit sich bringen. Stelle deshalb sicher, dass du nach der Gründung den Aufbau deiner Altersvorsorge weiterführst, um deine Altersvorsorge für die Zuklang zu sicheren.5. Umwandlung in eine AG oder GmbH
Willst du deine Einzelfirma oder Kollektivgesellschaft in eine GmbH oder AG umwandeln, bist du nicht verpflichtet, bezogene Pensionskassengelder zurückzuzahlen. Wichtig ist, dass sich deine Einzelunternehmen positiv entwicklet und dadurch die Umwandlung sinnvoll ist.k Als Firmengründer/in und damit auch arbeitnehmende/r deiner GmbH oder AG läuft deine Altersvorsorge nach Eintragung die Kapitalgesellschaft über die Vorsorgeeinrichtung deiner Firma.Weiterführende Links
Mit dem digitalen Services des IFJ kannst du eine Firma ganz einfach unwandelnZurück zur Übersicht